Weiterfeiern bis 5 oder 6? Dann sollte da ja wahrscheinlich wieder die erste Bahn am nächsten Morgen gehen. Ach so, Samstagabend und danach Sonntagmorgen... muss man halt bis 7 oder 8 durchfeiern (oder .sich entweder im JUZ oder an der S-Bahn-Station eine Weile hinflätzen).

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Wieso gibt es illegale Einwanderer?

Ich mein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist doch im Vergleich zu anderen Ländern wie die USA Kinderkram.

(1) Ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 

1.

sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die

a)

gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b)

eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c)

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

1a.

sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt,

2.

ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,

3.

den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann; von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer 

a)

auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist und die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten hat,

b)

in Vollzeit erwerbstätig ist und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate war oder

c)

als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer nach Maßgabe von Buchstabe b erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt,

4.

(weggefallen)

5.

weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6.

über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

7.

über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Und wie kommt man nun dazu, dass man 5 Jahre hier lebt?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

also das ist doch absolut einfach

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Wenn Du das für Kinderkram hältst, kannst Du ja gerne mal versuchen, das in einem anderen Land hinzukriegen.

Abgesehen davon: Das Gesetz, das Du zitierst, setzt u.a. voraus, dass jemand

"seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat"

Da geht es also nur um jemanden, der schon eingewandert ist. Und dessen Aufenthalt jedenfalls jetzt und seit fünf Jahren legal ist. Jemandem, der erst einwandern will, bringt das natürlich nichts, der müsste ja erst mal reinkommen und sich dann fünf Jahre lang legal aufhalten.

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Auf dem Mars fehlt es an so ziemlich allem, was Menschen zum Leben brauchen. Und solange sich das nicht ändert, werden bei mehr Menschen auf dem Mars halt nur mehr Menschen sterben, wenn sie nicht mehr von der Erde aus versorgt werden können. Denk mal an eine Forschungsstation in der Antarktis: Wären die Leute da zur Selbstversorgung in der Lage, wenn nur genug weitere Leute kämen? Natürlich nicht - die müssen überwiegend von außerhalb versorgt werden. Und mehr Leute bringen nur größeren Bedarf an Versorgung.

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nein, hab ich nicht, weil

Ich habe gerade keinen Reisepass, weil ich in der nächsten Zeit nicht vorhabe, in Länder zu reisen, wo ich einen bräuchte. Früher hatte ich mal einen, weil ich den eben für Reisen gebraucht habe, und wenn ich wieder so eine Reise unternehmen will, hole ich mir halt wieder einen.

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Ich verstehe nicht, was Du meinst. Hast Du Dich bei der Polizei beworben? Dann darfst Du das und alles aus der Bewerbung natürlich auch Deinen Freunden mitteilen. Oder hat die Polizei Daten aus Deiner Bewerbung einem Deiner Freunde geschickt? Oder sonst was?

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Nach allem, was ich sehe, hat sich an der Sauberkeit im ÖPNV in den letzten 30 Jahren nichts verändert. Eklig verschmutzte Sitze sind und waren zum Glück eher selten.

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Etc.

Etc. Bei Vorlesungen ist das sicher nicht nötig. In einem gewöhnlichen Seminar sollte man schon normalerweise dabei sein, aber ein oder zwei Fehltermine sollten in Ordnung sein. Laborpraktika oder ähnliches sollte man freilich besser komplett besuchen, aber dann muss die Uni auch Ersatztermine anbieten, wenn jemand aus guten Gründen (Krankheit, Familienereignis) den ursprünglichen verpasst (und sie sollte das nach Möglichkeit auch sonst).

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Was Burn-out und Selbstmordgedanken angeht: Da ist bei Jura vor allem blöd, dass Du es da oft (je nach Uni) über lange Zeit sehr gemütlich angehen kannst - und dann kommt das dicke Ende namens Staatsexamen. Und, dass es oft einigen Unterschied gibt zwischen dem, was Dir die Profs beibringen wollen und dem, was die Prüfer (die nicht zur Uni gehören) dann wirklich erwarten.

Wenn man das weiß, kann man da aber auch gut vorbauen. Ja, natürlich willst Du am Anfang Deines Studiums Party machen. Aber Du willst hoffentlich nicht nur Party machen, sondern auch was lernen. Auch wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du bei Jura bleiben willst: Gerade in den Anfängerveranstaltungen lernst Du was fürs Leben. Allgemeiner Teil des BGB? Immer gut zu wissen, was eigentlich ein Vertrag ist, was es mit diesen komischen AGB auf sich hat (und dass sie oft eh zu guten Teilen nicht gelten) oder wie Du als Mutter oder Vater mit Geschäften Deiner Kinder umgehen kannst. Grundrechte? Na ja, seine Rechte zu kennen, ist ja nie verkehrt. Genauer zu wissen, welche das eigentlich sind und welche eher nicht - ja, das auch. Staatsorganisationsrecht? Betrifft Dich jetzt wohl nicht direkt persönlich, aber zu wissen, wie Gesetze gemacht werden oder was nun der Bund und was die Länder machen - früher oder später kann es schon helfen, da einen Überblick zu haben.

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Man braucht freilich nicht nur das Gerät, sondern auch einen Raum, um es unterzubringen, und Leute, die damit dann umgehen, die Bilder interpretieren und dann die Patienten entsprechend behandeln. In vielen kleinen Krankenhäusern fehlt es daran, oder sie haben damit Dringenderes zu tun. Außerdem gäbe es auch nur recht wenige Patienten, die da überhaupt ein MRT brauchen würden. Und einen Patienten, der doch ein MRT braucht, kann man ja recht einfach in ein passendes Krankenhaus verlegen oder in gleich von Anfang an dort hinschicken.

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Warum mischt Du Dich eigentlich ständig in Sachen ein, von denen Du nichts verstehst (und das auch weißt)?

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Solche Müllschlucker sind mir selbst nur in Hochhäusern in Polen (zur sozialistischen Zeit, wohl in den 80ern) begegnet. Von Verwandten weiß ich aber, dass es die zumindest in den 60er- oder 70er-Jahren auch in deutschen Hochhäusern gab. War aber anscheinend irgendwann unpraktisch, jedenfalls in Deutschland baut man heute nicht mehr so, wahrscheinlich auch anderswo selten oder nicht. Alte Hochhäuser, wo das noch so ist, wird es aber sicher auch in Europa geben.

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