In welchen dieser Fälle liegt eine Straftat vor?

Fall 1 70%
Fall 2 30%

10 Stimmen

9 Antworten

In beiden Fällen besteht keine Straftat.

Punkt 1: Auch Medien bezeichnen einen Täter als Täter, meist irgendwo dann mit dem Vermerk: es gilt die Unschuldsvermutung. Aber einen Verdächtigen zu verdächtigen ist mal per se nicht strafbar.

Punkt 2: es ist ihr Auto, also darf sie es benutzen wann sie will.


Callidus89  08.05.2025, 14:57

Zu 1: Es besteht aber ein Unterschied jemand zu verdächtigen/zu mutmaßen oder ihn direkt als z. B. Mörder zu brandmarken.

Ersteres sagt, es deutet manches darauf hin, aber man kann sich noch nicht sicher sein. Letzteres suggeriert eine belegte Tatsache.

Wintermadl  08.05.2025, 15:35
@Callidus89

Das fällt dann in meinen Augen unter "jedes Wort auf die Waagschale legen". Wenn wir mittlerweile so weit sind, dass man bei einem Satz dreimal überlegen muss ob man den so schreiben kann, weil sich sonst dieser oder jener angegriffen fühlen könnte, was eine Anzeige nach sich zieht, weiß ich echt nicht wo das noch enden soll.

Solange ich keine Schmutzkübelkampagne starte und Handzettel austeile mit dem Bild des mutmaßlichen Amokfahreres wo groß "Mörder" draufsteht, sehe ich in der Tat keine Straftat. Immerhin wurde keiner durch die Aussage geschädigt.

Callidus89  08.05.2025, 16:11
@Wintermadl

Es geht nicht darum ob sich jemand angegriffen fühlt oder nicht. Man kann es nie allen Recht machen. Und das habe ich mir auch längst angewöhnt zu versuchen.

Es geht darum ob man Unrecht begeht oder nicht. Und da gibt es eigentlich nicht viel zu überlegen:

"Der ist möglicherweise ein Mörder" - ok

"Der ist ganz klar ein Mörder!" - eher nicht OK. Kommt hier nun auf den betroffenen an, ob er das als Straftat sieht und anzeigen will oder ob er es auf sich beruhen lassen möchte.

Und weil man in Zeiten des Internets sowas leichtfertig ohne große Mühe -und daher oft unüberlegt- von sich geben kann, macht es das nicht automatisch straffrei.

Davon abgesehen wäre es doch gerade im Internet oftmals sehr wünschenswert zwei oder dreimal über jeden Satz nachzudenken, bevor man seine geistigen Ergüsse auf die Welt loslässt. Gerade weil es so schnell und einfach geht.

Nicht, dass es im analogen Leben nicht auch zu verbalen Durchfällen kommen würde. Aber was im Internet in Foren wie z. B. hier teils von sich gegeben wird... puh... Durchfall hat da oftmals mehr Wert...

Wintermadl  08.05.2025, 17:02
@Callidus89

Genau darum gehts es eben doch: ob sich jemand angegriffen fühlt oder nicht.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Würde nicht immer gleich jede Aussage auf die Waagschale gelegt werden, würde man sich und anderen viel Ärger ersparen.

Wenn ich nur daran denke weswegen ich hier auf GF schon alles kritisiert wurde... jüngstes Beispiel: Die Kinder dürfen in ihren Kinderzimmern machen was sie wollen, da mische ich mich nicht ein, das ist ihr Territorium nicht meins. - ach ja? Du tolerierst es also wenn die Kinder Hakenkreuzfahnen aufhängen?

Muss man das wirklich dezidiert ausschließen? Darf man nicht mehr erwarten, dass Menschen etwas ihren Hausverstand einschalten und mitdenken bei dem was sie lesen? Muss wirklich alles völlig idiotensicher, mit Ausschluss jeglicher Möglichkeiten das ganze ins negative zu ziehen, formuliert sein?

Callidus89  08.05.2025, 18:39
@Wintermadl
Würde nicht immer gleich jede Aussage auf die Waagschale gelegt werden, würde man sich und anderen viel Ärger ersparen.

Da stimme ich natürlich zu.

In diesem Fall hat es aber nichts mit Waagschale zu tun. Sich öffentlich als Mörder betiteln lassen ist keine Lapalie. Da habe ich vollstes Verständnis, wenn man sich dagegen wehren möchte.

Wenn mich hier jemand als Dummkompf beschimpft, ja dann soll er doch. Da stehe ich drüber. Aber das ist eben ein völlig anderes Level.

Zu deinem Beispiel: Da kann man sich drüber aufregen oder nicht. Strafbar wäre daran aber nichts. Das ist nochmal ein anderes Level.

Muss wirklich alles völlig idiotensicher, mit Ausschluss jeglicher Möglichkeiten das ganze ins negative zu ziehen, formuliert sein?

Natürlich nicht. Es reicht doch völlig einfach nicht zu beleidigen.

Wir reden im übrigen teils aneinander vorbei. Ich beziehe mich nur auf strafbare Aussagen und nicht auf das Diskussionsniveau im allgemeinen.

Was soll daran eine Straftat sein?

Fall 1: Es wäre nur Verleumdung, wenn der Betroffene selbst es anzeigt, weil er konkreten Schaden erlitten hat durch die Behauptungen. Und auch nur, wenn er Unschuldig ist. So mein Wissen als Laie. Jedenfalls hat der Fremde nichts damit zu tun und strafbar ist die Behauptung auch nicht, egal ob gelöscht oder nicht.

Fall 2: Es ist doch nicht verboten zu einem Lokal zu fahren, nur weil der Ex da oft ist und sie in einer neuen Beziehung ist. Und dass ihr Ex mit dem Auto fahren kann, ist doch auch wurscht. Das ist so pauschal noch nicht mal moralisch verwerflich und strafbar schon gar nicht. Es juckt den Staat nicht im Geringsten.

Fall 1

Wenn überhaupt,dann nur bei 1)

da auf der einen Hand Erpressung mit rechtlichen Schritten bestehen könnte, sowie Beweismittel versucht zerstört zu werden. Zudem könnte es tatsächlich Verleumdung und Rufmord des beschrieben "Täters" sein.

2) ist komplett normal, da es offiziell "ihr" auto ist, heißt sie kann damit machen was sie will. Dass er ex es lediglich nutzen darf bringt ihm aber keinerlei Recht auf dessen Nutzung oder Besitz

Aus dem rechtlichen Laienverständnis heraus kann ich in beiden Fällen keine Straftat erkennen.

Ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens liegt in beiden Fällen keine Straftat vor !