Hat Reul recht müssen wir die Strafmündigkeit von 14 runtersetzen?

Ja 71%
Nein 29%

24 Stimmen

5 Antworten

Ja

Auf jeden Fall.

Nicht dass jemand argumentiert dass wir keinen kinderknast brauchen.

Aber mit 13 kann jemand morden, organisierten diebesbanden angehören, sogar vergewaltigen.

Und heute kann die Polizei nichts machen als drn Täter oder die Tätern bei den Eltern abliefern und vielleicht das Jugendamt informieren.

Was dann strafrechtlich passiert müssen die Gerichte mit Augenmaß und auf den Einzelfall bezogen entscheiden. Wichtiger als das wohl von Tätern ist mit aber der Schutz der Bevölkerung.

Nein

Nein, er hat nicht recht.

Wir müssen Kinder möglichst lange aus dem Strafsystem raushalten, das sagen auch Kriminologen, siehe hier (frei zugänglich).

Wir können das Problem der Straftaten durch Kinder aber auch nicht einfach ignorieren: Wir müssen für jeden Fall herausfinden, warum das Kind Straftaten begangen hat. Wenn das Elternhaus dafür verantwortlich ist, muss das Kind aus diesem entfernt werden. Wenn das Kind psychische Störungen hat, müssen diese behandelt werden.

Und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer sagt ja auch nicht umsonst, dass der Strafgedanke der "Vergeltung" gegenüber Kindern "unangemessen und verboten" ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Die Frage ist ein politischer Dauerbrenner. Und das ist schon die X-te Umfrage zu dieser Frage.

Das poltische Problem dabei ist, das mit der Strafmündigkeit auch die Sexualmündigkeit einhergeht, da sich beides auf die Definition von Kind bezieht. Zwar könnte man theoretisch die Sexualmündigkeit unter die Strafmündigkeit senken, aber eben nicht umgekehrt. Denn jemand der per Definition unwiderlegbar zur sexuellen Selbstbestimmung nicht fähig ist, kann unwiderlegbar auch keinen Vorsatz bei Sexualstraftaten haben.

Woher ich das weiß:Recherche
Nein

In anderen Ländern ist das schon auf 12 runter gesetzt