Handelt es sich beim nahostkonflikt um einen Völkermord gegenüber palästinensischen Lebens?

Nein 63%
Ja 38%
Ich bin völlig uninformiert und habe keine Ahnung 0%

40 Stimmen

8 Antworten

Nein

Das, was du als "Völkermord" bezeichnest, wäre sofort beendet, wenn die Hamas sich ergibt und alle Geiseln freiläßt.


SJD6666 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 17:10

Das erscheint mir doch etwas unrealistisch. Wie würdest du das denn belegen?

SJD6666 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 17:19
@Pfefferprinz

Ergeben? Was genau meinst du mit ergeben das ist missverständlich.

Pfefferprinz  08.07.2025, 17:20
@SJD6666

Alle Kampfhandlungen einstellen, die Waffen abgeben und die Geiseln freilassen.

SJD6666 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 17:24
@Pfefferprinz

Sprichst du von einer Bedingungslosen Kapitulation oder von Friedensverhandlungen?

SJD6666 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 17:34
@Pfefferprinz

Na ja bis jetzt sind die Verhandlungen ja immer an dem Israelischen Staat gescheitert.

Nein
Ich bin völlig uninformiert und habe keine Ahnung

Gut, dass es diese Antwortmöglichkeit gibt, schade nur, dass sich hier wieder jeder als Nahost-Experte bezeichnen möchte.

Seit dem Beginn der militärischen Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hamas wird der Vorwurf laut, Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord. Dieser Vorwurf wiegt schwer, weshalb er einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. Grundlage hierfür ist die UN-Völkermordkonvention von 1948, die seit 1951 in Kraft ist. Sie definiert den Tatbestand des Genozids anhand fünf klar umrissener Kriterien, von Tötung über die Zufügung schweren Leids bis hin zu Maßnahmen zur Geburtenverhinderung und der gewaltsamen Überführung von Kindern. Dabei reicht zur Erfüllung des Tatbestandes bereits ein Kriterium aus, sofern es mit dem erforderlichen Vorsatz (Dolus specialis), also dem Ziel der gezielten physischen Vernichtung einer geschützten Gruppe, begangen wurde.

1. Tötung von Gruppenmitgliedern

Zweifellos sind im Gazastreifen zahlreiche Menschen getötet worden. Statistiken belegen jedoch, dass rund 50 % der Opfer Männer im wehrfähigen Alter sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitglieder oder Unterstützer der Hamas. Ein erheblicher Teil der als „Kinder“ gezählten Opfer sind minderjährige Kämpfer, die von der Hamas rekrutiert wurden. Die bewusste Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten sowie dokumentierte Bemühungen der israelischen Streitkräfte, zivile Opfer zu minimieren, sprechen gegen einen Vernichtungsvorsatz. Der Tatbestand der Tötung ist zwar objektiv erfüllt, der Dolus specialis jedoch nicht nachweisbar.

2. Zufügung schweren seelischen oder körperlichen Leids

Kriegsbedingtes Leid ist evident. Dennoch ergibt sich auch hier kein gezielter Vorsatz zur kollektiven Vernichtung. Die psychischen und physischen Folgen militärischer Auseinandersetzungen sind tragisch, aber nicht per se Ausdruck eines Völkermordes. Vielmehr handelt es sich um Konsequenzen eines asymmetrischen Konflikts mit einer Terrororganisation, die gezielt in Wohngebieten agiert und eigene Zivilisten als Schutzschilde instrumentalisiert.

3. Lebensbedingungen zur Vernichtung der Gruppe

Israel liefert trotz des Kriegs humanitäre Hilfe in Form von Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung in den Gazastreifen. Nach UN-Schätzungen reichten Hilfslieferungen zeitweise aus, um die Grundversorgung sicherzustellen. Einschränkungen ergaben sich häufig durch die Hamas selbst, die Güter zurückhielt oder verteilte Hilfe zweckentfremdete. Die Behauptung, Israel schaffe gezielt existenzvernichtende Lebensbedingungen, ist völkerrechtlich nicht haltbar.

4. Maßnahmen zur Geburtenverhinderung & 5. Kinderüberführungen

Für die beiden letzten Kriterien, Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle sowie gewaltsame Überführung von Kindern, liegen keinerlei Anhaltspunkte oder glaubwürdige Belege vor.

Vorsatz und rechtliche Bewertung

Wie dargelegt, verlangt die Konvention nicht nur objektive Tatbestände, sondern zwingend den Nachweis eines spezifischen Vernichtungswillens. Genau dieser fehlt bislang. Der Internationale Gerichtshof hat im Januar 2024 keine Feststellung eines Genozids getroffen, sondern lediglich Israel dazu aufgefordert, Handlungen mit möglichem Genozid-Potenzial zu unterlassen, was juristisch einem Nicht-Nachweis gleichkommt.

Kritik an der Begriffsverschiebung

Einige Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International argumentieren mit einer bewusst erweiterten Definition des Genozidbegriffs, um Israel dennoch zu beschuldigen. Dabei wird der etablierte juristische Rahmen zugunsten politischer Deutungsmuster verlassen, eine Tendenz, die die normative Präzision des internationalen Rechts untergräbt.

Fazit: Es existiert derzeit weder eine völkerrechtlich fundierte Grundlage noch ein belastbarer Nachweis für einen von Israel verübten Genozid im Gazastreifen. Der spezifische Vernichtungsvorsatz, zentral für die rechtliche Einordnung, lässt sich aus den bisherigen Handlungen nicht ableiten. Vielmehr zeigen sich differenzierte militärische Maßnahmen, die explizit zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden. Der inflationäre Gebrauch des Genozidvorwurfs im politischen Aktivismus trägt daher nicht zur Aufklärung bei, sondern beschädigt die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechtsrahmens und relativiert zugleich die historischen Dimensionen tatsächlicher Völkermorde.

Grapy

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin CDU-Politiker und sehr bewandert in der Politik.
Ja

Jein.Der IGH hat in einer vorläufigen Entscheidung die Möglichkeit eines Völkermords als plausibel erachtet und vorläufige Maßnahmen angeordnet, ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus.

Nein

Es ist viel komplizierter als nur dieses Thema


SJD6666 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 16:58

Was meinst du damit?

Laut UN-Völkermordkonvention von 1948, Art. 2 ist es ein Genozid, wenn Handlungen begangen werden, die die Absicht haben, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.

Nach der UN Völkermordkonvention Art. 2 müsste es zu systematischen Kinderverschleppungen oder einer systematischen Assimilation kommen. Dieser Punkt ist in Gaza nicht gegeben.

Es muss außerdem die Zerstörungsabsicht (Dolus Specialis) gegeben sein, die nur schwer nachgewiesen werden kann. Ich habe mich in der Vergangenheit, genauso wie alle anderen, die den Völkermord postulieren, auf die Völkermordrethorik bezogen, die Einzelpersonen der israelischen Regierung postulieren. Dadurch besteht aber deshalb noch nicht Dolus Specialis.

Ebenso werden Geburten nicht verhindert.

Im Zwischenurteil des IGH wurde festgestellt das Israel keinen Völkermord begeht. Aber es Anzeichen dafür gibt, dass einzelne Merkmale zutreffen. Weswegen Israel Maßnahmen ergreifen muss, um einen Genozid zu verhindern.


Khaled706  28.07.2025, 11:22

Zum israelischen Völkermord:

Die größten Menschenrechtsorganisationen der Welt:

Amnesty Internationa

Amnesty International

Human Rights Watch

Wissenschaftliche Fachzeitschrift:

THE LANCET

Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte:

ECCHR

Vereinte Nationen:

UN-Sonderausschuss

Jüdische Holocaustforscher und Genozid-Experten:

Prof. Omer Bartov, Prof. Amos Goldberg, prof. Raz Segal

Jüdische Historiker:

Prof. Ilan Pappé

Prof. Avi Shlaim

Juristen:

Prof. Aryeh Neier

Prof. Susan Akram

Dr. Francesca P. Albanese (UN-Sonderberichterstatterin)

-----------------------

Zu verschiedenen Verbrechen (alles, was in Anführungszeichen ist, ist ein Zitat):

Für diejenigen, die eine strukturiertere Liste als meine haben wollen, kann ich das empfehlen.

Bewaffnung von "IS"-nahen Terroristen in Gaza

Kampf gegen Zivilisten

Folter, Isolationshaft, erniedrigende Behandlung, unbefristete Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren

Zerstörung Gazas

Ausradierung Gazas

Israelische Folterlager

Ethnische Säuberung

Al-Jazeera-Verbot

Kampf gegen Haaretz (Israelische Zeitung)

Angriffe auf Journalisten

Journalistenfriedhof

Angriffe auf Wohnhäuser

Angriffe auf Krankenhäuser

Angriffe auf Schulen

Angriffe auf WHO-Einrichtungen

Angriffe auf Entbindungsstationen und IVF-Kliniken

Vernichtung der Palästinenser

Angriffe auf humanitäre Zonen

Sexuelle Gewalt gegen Palästinenser

Über 100.000 Verletzte + Zerstörung des Gesundheitssysrems in Gaza + Verweigerung von Behandlungen

Angriffe auf Diplomaten, trotz genehmigter Route

Angriffe auf Proteste

Tötung von Kindern durch israelische Streitkräfte im Westjordanland

100 Prozent der Bevölkerung in Gaza von Hungersnot bedroht

Angriffe auf humanitäre Helfer

Hinderung der UN an Untersuchungen von möglichen/angeblichen Sexualverbrechen

Tötung von über 1.000 Hilfesuchenden

Angriffe auf Hilfskonvois

Drohung gegen Hilfskonvois

Einsatz von Hunger als Kriegswaffe (2023)

Einsatz von Hunger als Kriegswaffe (2025)

Tötung von Wartenden auf Lebensmittel

Schließung der Grenzgänge

Hungertote

Keine Beweise für den angeblichen Hamas-Diebstahl

Hungerkatastrophe (Phase 5)

115 Hilfsorganisationen gegen Gaza-Blockade

Impfstoffblockade

Einsatz von weißem Phosphor

Massengräber

Entmenschlichung von Palästinensern

Palästinensische Geiseln

Unterstützung vom "jüdischen Terror" (Formulierung aus Haaretz)

Zwang, flüchten zu wollen

Vertreibung in Drittländer

(UN-)Hilfsorganisationen vorwerfen, Terrorgruppen zu sein

Soldaten spielen mit Unterwäsche von Frauen in Gaza

Zwangseinsatz von Zivilisten

Menschliche Schutzschilde

Tötung von Menschen, die Israel selbst als menschliche Schutzschilde genutzt hat

Israelische Polizeiführung muss extremistisch sein

Zwei Tage vor dem Hamas-Angriff: Israelische Soldaten ins besetzte Westjordanland abgezogen

Entführung friedlicher Aktivisten

Gaza-Verbot für internationale Medien

Verschleppung eines FAZ-Journalisten

Straflosigkeit

Verschleppung von Aktivisten

Israel ignoriert Warnungen

Getöteten Zivilisten als "Terroristen" zählen

Angriffe auf Ölfelder

Angriff auf Irans größtes Erdgasfeld

Angriffe auf alle Krankenhäuser und Krebsklinken

Tötung von Hunderten Zivilisten, um einen einzigen Hamas-Kommandeur zu treffen

"Gaza dem Erdboden gleichmachen wie Auschwitz heute"

Evakuierungsbefehle für 84 Prozent des Gazastreifens

Forderung auf Angriffe auf Nahrungsmittelreserven und die Stromversorgung

Bruch der Waffenruhe im Libanon

Bruch der Waffenruhe in Gaza

Angriff auf Wohnhäuser in Gaza

Völkerrechtswidrige Angriffe auf Syrien

Forderung einer Atombombe in Gaza

Freilassung der Geiseln unwichtigstes Kriegsziel

Keine 5-jährige Waffenruhe, trotz der Bedingung der Freilassung aller Geiseln

Erschließung syrischer Demonstranten in Syrien

Systematische Zerstörung des Gazastreifens

Traumatisierte Generation

Inhaftierung von Kindern

unsichere Geburten/Neugeborene mit tödlichen Folgen

Kindermassaker

Kinderfriedhof

WCNSF

Zerstörung israelischer Häuser im Gazaumschlag

Angriffe trafen Festivalteilnehmer (Hannibal-Direktive)

Kaum Schutz für arabische Städte

Ablehnung internationaler Untersuchungen

Palästinenser auf einem kleinen Gebiet "konzentriert"

Großisrael

"Konzentrationslager"-Forderung (laut Holocaust-Historiker Prof. Goldberg)