Handelt es sich beim nahostkonflikt um einen Völkermord gegenüber palästinensischen Lebens?
Dieses Thema ist ja zumindest in Deutschsprachigen Raum sehr umstritten daher würde ich gerne ein Paar Meinungen hören. Meiner Meinung nach ist das ganz klar ein Völkermord ich bin aber bereit mir auch andere Meinungen anzuhören.
40 Stimmen
8 Antworten
Das, was du als "Völkermord" bezeichnest, wäre sofort beendet, wenn die Hamas sich ergibt und alle Geiseln freiläßt.
Ergeben? Was genau meinst du mit ergeben das ist missverständlich.
Alle Kampfhandlungen einstellen, die Waffen abgeben und die Geiseln freilassen.
Sprichst du von einer Bedingungslosen Kapitulation oder von Friedensverhandlungen?
Na ja bis jetzt sind die Verhandlungen ja immer an dem Israelischen Staat gescheitert.
Ich bin völlig uninformiert und habe keine Ahnung
Gut, dass es diese Antwortmöglichkeit gibt, schade nur, dass sich hier wieder jeder als Nahost-Experte bezeichnen möchte.
Seit dem Beginn der militärischen Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hamas wird der Vorwurf laut, Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord. Dieser Vorwurf wiegt schwer, weshalb er einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. Grundlage hierfür ist die UN-Völkermordkonvention von 1948, die seit 1951 in Kraft ist. Sie definiert den Tatbestand des Genozids anhand fünf klar umrissener Kriterien, von Tötung über die Zufügung schweren Leids bis hin zu Maßnahmen zur Geburtenverhinderung und der gewaltsamen Überführung von Kindern. Dabei reicht zur Erfüllung des Tatbestandes bereits ein Kriterium aus, sofern es mit dem erforderlichen Vorsatz (Dolus specialis), also dem Ziel der gezielten physischen Vernichtung einer geschützten Gruppe, begangen wurde.
1. Tötung von Gruppenmitgliedern
Zweifellos sind im Gazastreifen zahlreiche Menschen getötet worden. Statistiken belegen jedoch, dass rund 50 % der Opfer Männer im wehrfähigen Alter sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitglieder oder Unterstützer der Hamas. Ein erheblicher Teil der als „Kinder“ gezählten Opfer sind minderjährige Kämpfer, die von der Hamas rekrutiert wurden. Die bewusste Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten sowie dokumentierte Bemühungen der israelischen Streitkräfte, zivile Opfer zu minimieren, sprechen gegen einen Vernichtungsvorsatz. Der Tatbestand der Tötung ist zwar objektiv erfüllt, der Dolus specialis jedoch nicht nachweisbar.
2. Zufügung schweren seelischen oder körperlichen Leids
Kriegsbedingtes Leid ist evident. Dennoch ergibt sich auch hier kein gezielter Vorsatz zur kollektiven Vernichtung. Die psychischen und physischen Folgen militärischer Auseinandersetzungen sind tragisch, aber nicht per se Ausdruck eines Völkermordes. Vielmehr handelt es sich um Konsequenzen eines asymmetrischen Konflikts mit einer Terrororganisation, die gezielt in Wohngebieten agiert und eigene Zivilisten als Schutzschilde instrumentalisiert.
3. Lebensbedingungen zur Vernichtung der Gruppe
Israel liefert trotz des Kriegs humanitäre Hilfe in Form von Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung in den Gazastreifen. Nach UN-Schätzungen reichten Hilfslieferungen zeitweise aus, um die Grundversorgung sicherzustellen. Einschränkungen ergaben sich häufig durch die Hamas selbst, die Güter zurückhielt oder verteilte Hilfe zweckentfremdete. Die Behauptung, Israel schaffe gezielt existenzvernichtende Lebensbedingungen, ist völkerrechtlich nicht haltbar.
4. Maßnahmen zur Geburtenverhinderung & 5. Kinderüberführungen
Für die beiden letzten Kriterien, Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle sowie gewaltsame Überführung von Kindern, liegen keinerlei Anhaltspunkte oder glaubwürdige Belege vor.
Vorsatz und rechtliche Bewertung
Wie dargelegt, verlangt die Konvention nicht nur objektive Tatbestände, sondern zwingend den Nachweis eines spezifischen Vernichtungswillens. Genau dieser fehlt bislang. Der Internationale Gerichtshof hat im Januar 2024 keine Feststellung eines Genozids getroffen, sondern lediglich Israel dazu aufgefordert, Handlungen mit möglichem Genozid-Potenzial zu unterlassen, was juristisch einem Nicht-Nachweis gleichkommt.
Kritik an der Begriffsverschiebung
Einige Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International argumentieren mit einer bewusst erweiterten Definition des Genozidbegriffs, um Israel dennoch zu beschuldigen. Dabei wird der etablierte juristische Rahmen zugunsten politischer Deutungsmuster verlassen, eine Tendenz, die die normative Präzision des internationalen Rechts untergräbt.
Fazit: Es existiert derzeit weder eine völkerrechtlich fundierte Grundlage noch ein belastbarer Nachweis für einen von Israel verübten Genozid im Gazastreifen. Der spezifische Vernichtungsvorsatz, zentral für die rechtliche Einordnung, lässt sich aus den bisherigen Handlungen nicht ableiten. Vielmehr zeigen sich differenzierte militärische Maßnahmen, die explizit zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden. Der inflationäre Gebrauch des Genozidvorwurfs im politischen Aktivismus trägt daher nicht zur Aufklärung bei, sondern beschädigt die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechtsrahmens und relativiert zugleich die historischen Dimensionen tatsächlicher Völkermorde.
Grapy
Jein.Der IGH hat in einer vorläufigen Entscheidung die Möglichkeit eines Völkermords als plausibel erachtet und vorläufige Maßnahmen angeordnet, ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus.
Es ist viel komplizierter als nur dieses Thema
Laut UN-Völkermordkonvention von 1948, Art. 2 ist es ein Genozid, wenn Handlungen begangen werden, die die Absicht haben, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.
Nach der UN Völkermordkonvention Art. 2 müsste es zu systematischen Kinderverschleppungen oder einer systematischen Assimilation kommen. Dieser Punkt ist in Gaza nicht gegeben.
Es muss außerdem die Zerstörungsabsicht (Dolus Specialis) gegeben sein, die nur schwer nachgewiesen werden kann. Ich habe mich in der Vergangenheit, genauso wie alle anderen, die den Völkermord postulieren, auf die Völkermordrethorik bezogen, die Einzelpersonen der israelischen Regierung postulieren. Dadurch besteht aber deshalb noch nicht Dolus Specialis.
Ebenso werden Geburten nicht verhindert.
Im Zwischenurteil des IGH wurde festgestellt das Israel keinen Völkermord begeht. Aber es Anzeichen dafür gibt, dass einzelne Merkmale zutreffen. Weswegen Israel Maßnahmen ergreifen muss, um einen Genozid zu verhindern.
Zum israelischen Völkermord:
Die größten Menschenrechtsorganisationen der Welt:
Wissenschaftliche Fachzeitschrift:
Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte:
Vereinte Nationen:
Jüdische Holocaustforscher und Genozid-Experten:
Prof. Omer Bartov, Prof. Amos Goldberg, prof. Raz Segal
Jüdische Historiker:
Juristen:
Dr. Francesca P. Albanese (UN-Sonderberichterstatterin)
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Zu verschiedenen Verbrechen (alles, was in Anführungszeichen ist, ist ein Zitat):
Für diejenigen, die eine strukturiertere Liste als meine haben wollen, kann ich das empfehlen.
Bewaffnung von "IS"-nahen Terroristen in Gaza
Kampf gegen Haaretz (Israelische Zeitung)
Angriffe auf WHO-Einrichtungen
Angriffe auf Entbindungsstationen und IVF-Kliniken
Sexuelle Gewalt gegen Palästinenser
Über 100.000 Verletzte + Zerstörung des Gesundheitssysrems in Gaza + Verweigerung von Behandlungen
Angriffe auf Diplomaten, trotz genehmigter Route
Tötung von Kindern durch israelische Streitkräfte im Westjordanland
100 Prozent der Bevölkerung in Gaza von Hungersnot bedroht
Angriffe auf humanitäre Helfer
Hinderung der UN an Untersuchungen von möglichen/angeblichen Sexualverbrechen
Tötung von über 1.000 Hilfesuchenden
Einsatz von Hunger als Kriegswaffe (2023)
Einsatz von Hunger als Kriegswaffe (2025)
Tötung von Wartenden auf Lebensmittel
Keine Beweise für den angeblichen Hamas-Diebstahl
115 Hilfsorganisationen gegen Gaza-Blockade
Entmenschlichung von Palästinensern
Unterstützung vom "jüdischen Terror" (Formulierung aus Haaretz)
(UN-)Hilfsorganisationen vorwerfen, Terrorgruppen zu sein
Soldaten spielen mit Unterwäsche von Frauen in Gaza
Tötung von Menschen, die Israel selbst als menschliche Schutzschilde genutzt hat
Israelische Polizeiführung muss extremistisch sein
Zwei Tage vor dem Hamas-Angriff: Israelische Soldaten ins besetzte Westjordanland abgezogen
Entführung friedlicher Aktivisten
Gaza-Verbot für internationale Medien
Verschleppung eines FAZ-Journalisten
Getöteten Zivilisten als "Terroristen" zählen
Angriff auf Irans größtes Erdgasfeld
Angriffe auf alle Krankenhäuser und Krebsklinken
Tötung von Hunderten Zivilisten, um einen einzigen Hamas-Kommandeur zu treffen
"Gaza dem Erdboden gleichmachen wie Auschwitz heute"
Evakuierungsbefehle für 84 Prozent des Gazastreifens
Forderung auf Angriffe auf Nahrungsmittelreserven und die Stromversorgung
Bruch der Waffenruhe im Libanon
Angriff auf Wohnhäuser in Gaza
Völkerrechtswidrige Angriffe auf Syrien
Forderung einer Atombombe in Gaza
Freilassung der Geiseln unwichtigstes Kriegsziel
Keine 5-jährige Waffenruhe, trotz der Bedingung der Freilassung aller Geiseln
Erschließung syrischer Demonstranten in Syrien
Systematische Zerstörung des Gazastreifens
unsichere Geburten/Neugeborene mit tödlichen Folgen
Zerstörung israelischer Häuser im Gazaumschlag
Angriffe trafen Festivalteilnehmer (Hannibal-Direktive)
Kaum Schutz für arabische Städte
Ablehnung internationaler Untersuchungen
Palästinenser auf einem kleinen Gebiet "konzentriert"
"Konzentrationslager"-Forderung (laut Holocaust-Historiker Prof. Goldberg)
Das erscheint mir doch etwas unrealistisch. Wie würdest du das denn belegen?