Die AFD fordert, die Strafmündigkeit von 14j auf 12j zu setzen

Geht garnicht 52%
Finde ich richtig so 48%

33 Stimmen

6 Antworten

Geht garnicht

Es ist unlogisch Personen unter 14 das sexuelle Selbstbestimmungsrecht noch zu verwehren, aber gleichzeitig diese als strafmündig zu sehen.

Damit sagt man sie sind reif genug um die Tragweite von allen Verbrechen einschätzen zu können, aber nicht reif genug um selbst über ihr Sexualleben entscheiden zu können. Das ist ein absoluter unlogischer Widerspruch.

Die gemeinsame Grenze von 14 Jahren macht daher schon Sinn und sollte so bleiben wie sie ist.

Würde man die Strafmündigkeit auf 12 herabsetzen würden zwei 13-jährige, die miteinander freiwillig Sex haben jeweils wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bestraft werden.

Die einzige Alternative dazu wäre das Alter für die sexuelle Selbstbestimmung auch auf 12 abzusenken und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Mehrheit möchte, dass 12 jährige mit 50 jährigen legal verkehren dürfen.


SpyInDisguise  02.07.2025, 10:58
Würde man die Strafmündigkeit auf 12 herabsetzen würden zwei 13-jährige, die miteinander freiwillig Sex haben jeweils wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bestraft werden.

Die deutsche Justiz hat absolut nicht das geringste Interesse daran den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen Kindern zu kriminalisieren.

Die einzige Alternative dazu wäre das Alter für die sexuelle Selbstbestimmung auch auf 12 abzusenken

Zitier mir doch mal bitte Absatz 2 von § 176 StGB und erklär mir bitte wie das die "einzige Alternative" in deinen Augen sein kann.

Mungukun  02.07.2025, 11:38
@SpyInDisguise
Zitier mir doch mal bitte Absatz 2 von § 176 StGB

Gerne:

In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Dir ist schon klar, dass "KANN" eine Ermessensvorschrift ist, die nicht angewandt werden muss.

Davon abgesehen würde das nichts daran ändern, dass es dem Grunde nach eine Straftat wäre. Der § 176 StGB ist eine Norm zur Bemessung des Strafmaßes der Höhe nach.

Außerdem würden etliche Gerichte mit neuen Fällen belastet werden, der vorher kein Fall für ein Gericht wäre. Aber unsere Gerichte haben bestimmt noch Kapazitäten frei oder klagen die aktuell über die Belastung? Ach Mist. Machen sie ja.

SpyInDisguise  02.07.2025, 18:03
@Mungukun

Mein Punkt war nicht, dass das Gesetz bereits konform ist, sondern dass die Vorstellung von einer Herabsetzung des Selbstbestimmungsalters als einzig und alleinige Lösung ziemlich absurd ist.

Dort anzusetzen ist valide aber Anpassungen bei den Sonderregelungen für gleichaltrige Präpubertierende sind unvorstellbar? Ich hoffe doch nicht, denn das ist mit Abstand der mildeste Startpunkt für Veränderungen.

Geht garnicht

Kaum ein 12 oder 13 jähriger begeht eine (schwere) Straftat weil eher ja nicht bestraft wird. Entweder tut er das weil die Einsicht fehlt das es wirklich falsch ist, dann ist bei der Erziehung etwas schief gelaufen oder er geht, wie Erwachsene auch, davon aus nicht erwischt zu werden.

Das verhindert also keine Straftaten. Aber es verhindert, auch wenn das Jugendstrafrecht eher darauf als auf Bestrafung, ausgerichtet ist das die Kinder vernünftig erzogen werden.

Und es gibt es wirksame erzieherische Mittel auch für nicht strafmündige um denen beizubringen das es nicht ok war.

Geht garnicht

Die AfD stellt sich als Kinderschutzpartei auf. Weil sie meint, ein CSD-Umzug macht unsere kleinen Jungs schwul. Aber sie will 12-Jährige ins Gefängnis stecken. Gut, dass die meisten von Ihnen keine Kinder erziehen brauchen.

Geht garnicht

Nun, die Diskussion kann man durchaus führen, da junge Menschen immer früher in die Pubertät kommen und sich körperlich wesentlich früher entwickeln.

Problematisch ist, dass dabei nur die körperliche Entwicklung betrachtet wird, nicht aber die psychische. Und die ist zum Teil hoch individuell und vor allem auch deutlich nach der körperlichen Entwicklung. Deshalb: Nein, eine Absenkung halte ich nicht für sinnvoll.

Würde man das Alter zur Strafmündigkeit von 14 auf 12 senken, müsste man das auch in anderen Bereichen machen (sexuelle Selbstbestimmung, Wahlalter, generell Jugendschutz...) da hier die selbe Logik angewendet werden müsste.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, woher die Idee der AfD kommt. Das kann diese Partei einfach nicht verstecken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Zweck des Justizsystems sollte dei Resozialisierung und Gefahrenprävention sein.

Dies kann unabhängig von festen Grenzen realisiert werden.