Ausbildungsvertrag ist nicht fair?

Ja, das ist rechtlich korrekt. 84%
Kommt auf den Betrieb an. 16%
Nein, das ist unfair 0%

19 Stimmen

8 Antworten

Ja, das ist rechtlich korrekt.

Tatsächlich sind es Standartregelungen, die in fast allen Vertragsvorlagen zu finden und m. W. arbeitsrechtlich in Ordnung sind.

Allerdings müssen wir uns aus hygienischen Gründen im Betrieb umziehen

Es liegt also im Interesse des Arbeitgebers.... Damit ist diese Zeit vergütungspflichtig.

Im Vertrag steht aber ausdrücklich, dass Urlaubstage Werktagesind

Hat der Betrieb nun eine 5- oder eine 6-Tage-Woche?


Anonymus33928 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 09:55

Ich habe halt eine tägliche arbeitszeit von 8 Stunden und eine 40 Stunden Woche es kann aber auch sein das man manchmal Samstags arbeiten muss und ein anderen Tag freibekommt also 5 Tage

Xandros0506  07.09.2025, 09:57
@Anonymus33928

Eine 5-Tage-Woche..... Sagt doch bereits, dass eine Woche Urlaub dann mit 5 Tagen berechnet wird und nicht mit 6 Tagen.

Für das nächste Jahr habe ich 32 Urlaubstage. Im Vertrag steht aber ausdrücklich, dass Urlaubstage Werktagesind – also Montag bis Samstag, sprich 6 Tage pro Woche!

Das entspricht dann bei einer 5 Taeg Woche 27 Arbeitstagen, wie du ja auch schon selbst ganz richtig errechnet hast.

Sinnvoller waere es da gewesen, vertraglich gleich 27 Arbeitstage zu vereinbaren statt 32 Werktage. Dann wuerde man sich die bloede Rechnerei ersparen, vor allem wenn du mal nur ein paar Tage und nicht eine ganze Woche Urlaub nimmst.

Ja, das ist rechtlich korrekt.

Ich verstehe nicht genau was dein Problem oder Rechnung mit dem Urlaub darstellen soll, aber das ist kein Nachteil und auch völlig normal.

Was die Arbeitskleidung betrifft wären mehr Informationen wichtig. Wenn es nicht zumutbar ist, dass du dich vor dem Arbeitsweg umziehst, dann muss das in die Arbeitszeit verrechnet werden.


Anonymus33928 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 09:54

Ja wir müssen uns dort umziehen da wir in Kontakt mit Lebensmittel kommen und die Arbeitskleidung ist auch getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren (Spind)

SpyInDisguise  07.09.2025, 09:55
@Anonymus33928

Dann ist es nicht mehr legal euch die Ankleidezeit nicht zu berechnen, das ist das wichtige Detail.

Anonymus33928 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 09:56
@SpyInDisguise

Ja es ist so das wir rein gehen uns umziehen und dann wenn wir in den Bereich erst rein durch Hygieneschleuse etc. gehen dort erst unseren Chip scannen können zur Arbeitszeiterfassung

SpyInDisguise  07.09.2025, 10:00
@Anonymus33928

Wo der Stempler ist darf eigentlich keine Rolle spielen. Sobald du dich vor Ort umkleiden musst und das nicht in deiner eigenen Zeit erledigen kannst oder öffentlich erkennt werden willst/sollst, ist das vergütungspflichtig.

Ja, das ist rechtlich korrekt.

die Berehcnung der Urlaubstage ist korrekt, wenn in dem Betrieb eine 6 Tage Woche ist.

Wenn der Arbeitgeber DIenstkleidung stellt und ihr euch im Betrieb umkleiden müsst, dann ist dies Arbeitszeit vermute ich das sollte man aber dort auch wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder