Mitgliedsbeitrag – die neusten Beiträge

Lohnt es sich wegen einer Benachteiligung über 24€ zum Jahresbeitrag im Jahr sich im Verein zu streiten?

Im Verein sind wir um die 20 Mitglieder. Wir zahlen jeder jedes Jahr einen fixen Beitrag in die Kasse. Davon gehen wir dann im Jahr 2 x zusammen Essen. 1 x im Sommer und 1 x zur Weihnachtsfeier. Das Essen wird von dem eingesammelten Jahresbeitrag bezahlt. In den letzten 40 Jahren hat das ohne weiteres reibungslos funktioniert. Wer zu den Feiern nicht kommen kann, sei es daß er krank ist oder nicht kommen will hat dann eben Pech gehabt und bekommt kein Essen bezahlt. Das war schon immer so. Nun habe wir ein neues Mitglied der auch den Jahresbeitrag bezahlt hat. Jedoch nur einen Salat zur Feier bestellt was 12€ weniger kostet als eine Schweinelende mit Pommes und Salat. Nun fühlt sich das neue Mitglied benachteiligt, denn er zahlt mehr in die Kasse ein als er dafür gegessen hat. Bei den anderen geht das null auf null auf weil sie das teurere Essen bestellt haben. Daher kam es jetzt zur Diskussion wegen den 2 x 12€ im Jahr die bezahlt werden. Er meint die anderen schlagen sich auf meine Kosten den Magen voll und ich habe nichts davon. So eine Ansichtweise und Diskussion hat es in den letzten 40 Jahren nie gegeben. Nun will das neue Mitglied den Jahresbeitrag in Zukunft verweigern und dafür sein Essen bei den Feiern selbst bezahlen, damit es die Benachteiligung der Kosten nicht gibt.

Nun meine Frage: Ist es Wert sich wegen lächerlichen 24€ Benachtieligung / Jahr so derart zu streiten und zu diskutieren?

Verein, Kosten, Gesellschaft, Streit, Mitgliedsbeitrag

Bearbeitung & Mahngebühren bei Verzug Mitgliedsbeitrag/Gemeinnütziger Verein? Rechtlich in Ordnung?

Hallo zusammen,

da ich hier in der letzten Zeit sehr gute Erfahrungen mit Hilfestellungen erhalten habe, hier ein neuer Fall, zu dem ich Hilfe, Tipps oder Einschätzungen benötige (Vielen Dank schonmal an alle, die sich hier beteiligen)

ich habe das folgende Anliegen und benötige Hilfe, Tipps, Erfahrungswerte:

Ich bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins.

Wir buchen quartalsweise und anteilig die Mitgliedsbeiträge per unterschriebenen SEPA Mandat vom Konto des jeweiligen Mitglieds ab. Zuvor ausgefüllte Beitrittserklärungen inkl. Vereinsstatuten liegen sowohl dem Mitglied in Kopie, als auch dem Kassierer vor.

Auf der Mitgliedervollversammlung vom 10.12.2019 haben wir unsere "Beiträge Grundverordnung" vorgestellt und bestätigen lassen, in der wir geregelt haben, dass wenn ein Mitglied sich im Verzug befindet, wir die Rücklastschriften des Geldinstituts (tatsächliche Kosten) sowie eine Bearbeitungsgebühr, die jedoch nicht höher als 10 Euro sein darf, in Rechnung stellen können.

Wie weiter oben bereits beschrieben, wurde die "Beitrags Grundverordnung" am besagten Tag der Mitgliedervollversammlung von allen anwesenden Mitgliedern bestätigt. Protokolle etc...liegen als Beweis vor.

Nun haben wir zum 15.10.2020 erneut quartalsweise Beiträge eingezogen. Bei 2 Mitgliedern wurde der Beitrag durch die Hausbank nicht eingelöst, da keine ausreichende Deckung auf dem Konto da war. Es ergaben sich jeweils Rücklastschriftgebühren in Höhe von 8,00 Euro/Mitglied. Wir haben die Mitglieder per Zahlungserinnerung mit binnen einer Frist von einer Woche dazu aufgefordert den anteiligen Mitgliedsbeitrag + Gebühren der Rücklastschrift + interne Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro (die unser Kassierer durch Rechercheaufwand angesetzt hat) auf das Konto unseres Vereins zu überweisen.

Diese Frist wurde kommentarlos versäumt. Anschließend haben wir die 1. Mahnung mit exakt gleichen Kosten an das Mitglied verschickt. Auch hier wurde eine Frist von einer Woche zur Überweisung angegeben. Auch diese Mahnung wurde kommentarlos nicht eingehalten. Anschließend haben wir die 2. Mahnung verschickt. Hierzu haben wir wieder die gleichen Kosten angesetzt + einer Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro.

Nun hat sich eines der Mitglieder per SMS bei mir persönlich gemeldet und mir mitgeteilt, dass wir als gemeinnütziger e.V. nicht dazu berechtigt seien Bearbeitungsgebühren sowie Mahngebühren zu erheben. Hierzu gäbe es bereits gesprochene Urteile.

Beide Mitglieder haben der Beitrag Grundverordnung am 10.12.2019 auf der Mitgliedervollversammlung zugestimmt. Diese also anerkannt.

Meine Frage ist, hat das Mitglied recht? Dürfen wir als gemeinnütziger Verein keine Bearbeitungsgebühren + Mahngebühren erheben? Oder haben wir uns rechtlich korrekt verhalten?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Verein, Mitgliedsbeitrag

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