Was fällt alles in die Privatinsolvenz mit rein?

Guten Tag.

Ich habe einen Rechtsanwalt angagiert und möchte in die Privatinsolvenz gehen.

Jetzt hat er alle Gläubiger angeschrieben wegen einem außergerichtlichen Vergleich und hinterher kann ich erst einen Antrag auf die Insolvenz stellen.

Die Gläubiger haben eine Frist bis zum 16.12 bekommen. Mir ist aufgefallen das ich einen Gläubiger vergessen habe und diesen Monat immernoch an ihn bezahlt habe. Habe die Zahlung sofort eingestellt und meinen Rechtsanwalt darüber informiert.

Meine Frage ist jetzt.

Der vergessene Gläubiger ist von 02 Telefonica, wo ich eine Handyfinanzierung gemacht habe und mtl. ca. 29€ bezahlen muss. (habe ich jetzt eingestellt)

Eine Freundin von mir hat bei 02 Telefonica einen Mobilfunkvertrag, wo ich damals für sie unterschrieben habe und auf meinen Namen läuft.

Sie bezahlt den Vertrag aber und das wird ihr mtl. von ihrem Bankkonto abgebucht.

Ich darf lt. meinen Anwalt an keinen Gläubiger mehr was bezahlen, weil dad sonst als Betrug gilt und als Bevorzugung der anderen. Deswegen habe ich die Handyfinanzierung eingestellt.

Meine Freundin zahlt aber den Vertrag weiter an 02, aber läuft auf meinen Namen. Komme ich in Schwierigkeiten, weil das ja ein Gläubiger von mir ist und ich alles einstellen muss. Was soll ich tun? Sie hat eine Vertragsumänderung probiert aber das geht nicht weil der Vertrag schon gekündigt worden ist von ihr und im November 2021 ausläuft....

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Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

Guten Tag,

Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).

Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.

1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?

2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?

3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?

4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?

5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?

6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?

7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?

8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?

Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!

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