Semantik von „muss [...] rechts oder links [...]“?
Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden;
Quelle: §25 Abs. 1 Satz 3 StVO
Wird dadurch vernünftig gesagt, dass dem Bürger die Entscheidung überlassen wird, ob er rechts oder links geht?
Oder könnte es sein, dass die Polizei angetanzt kommt und sagt: „Oh Nein! Heute ist doch Links-Tag!“?
Warum schreibt der Gesetzgeber nicht das da?
Wird die Fahrbahn benutzt, darf innerhalb geschlossener Ortschaften nicht in der Fahrbahnmitte gegangen werden;
Im abgeschafften Rundfunkgebührenstaatsvertrag stand:
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter zu zahlen;
Quelle: §2 Nr. 3 Satz 1 RGebStV
Hier wird jemand entlastet und jemand belastet, wodurch Komplikationen entstehen können... Cum-Cum, Cum-Ex, Ex-Ex mäßig... wenn Mieter und Vermieter in einem etwas komplizierten Verhältnis zueinander stehen... 😋 Wieso schreibt der Gesetzgeber nicht einfach:
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter zu zahlen;
Karussell-Betrug ist auch sowas Komisches... Europaweit haben die Gesetzgeber es offenbar ermöglicht, eine Steuerrückzahlung zu erhalten, bevor deren Zahlung überhaupt erfolgt ist...
Will der Gesetzgeber Widerstand provozieren, indem er sich so ungeschickt ausdrückt, damit er dann windige Strafverfahren veranstalten kann, die er Wunder-Oh-Wunder dann auch noch gewinnt? 🥳