Kann ich eine Abszess-OP in der Schweiz auf meine gewünschte Methode beschränken – und wie mache ich das?
Hallo zusammen,
ich habe einen Abszess und soll ihn operieren lassen. Ich möchte aber nur einen kurzen Schnitt machen lassen, damit das Eiter abläuft (5–15 Minuten). Meine Ärztin sagt, sie macht das nicht und würde stattdessen den ganzen „Ballon“ entfernen (1–2 Stunden).
Für mich ist das sehr wichtig, weil ich keine Vollnarkose möchte, sondern nur Lachgas. Außerdem bin ich Autist und halte lange Eingriffe schlecht aus.
Meine Fragen:
Habe ich in der Schweiz das Recht, ausdrücklich nur dieser einfacheren Methode (Schnitt + Entleerung) zuzustimmen?
Und wenn ja: Wie setze ich das praktisch durch? Muss ich das schriftlich festhalten, oder reicht es, wenn ich der Ärztin klar sage: „Nur diesen Eingriff, mehr nicht“?
Danke für eure Meinungen und Erfahrungen!