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Mit russischen Reisepass nach Griechenland?

Hallo kurze Frage, ich habe einen russischen Reisepass und will in 3 Tagen nach Griechenland fliegen, dazu habe ich noch eine Finktionsbescheinigung welche bis zum 24.10.2025 gültig ist. Ist es mir möglich damit zu reisen. Ich habe einige griechischen Konsulate angerufen, einige meinten Ja und dann hab ich noch ne email von einem anderen griechischen Konsulat bekommen. Ich hab das aber nicht ganz verstanden, kann ich jetzt mit meinem Reisepass reisen oder nicht

Folgendes:

um visumfrei im Schengen-Raum zu reisen, sind ein gültiger Reisepass sowie ein gültiger Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates erforderlich. Diese Regelung beruht auf dem Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, welcher besagt:

„Im Besitz eines von einem der Mitgliedstaaten ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels […] dürfen Drittstaatsangehörige in das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen einreisen, sofern sie die Einreisevoraussetzungen gemäß Absatz 1 Buchstaben a, c und d erfüllen.“

Das bedeutet konkret:

  • Ihr Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten,
  • und sowohl Ihr Reisepass als auch Ihr Aufenthaltstitel müssen noch mindestens drei Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein. 
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Ab wann darf meine Verlobte wieder 90 Tage ohne Visum in Deutschland sein?

Sie kommt aus Venezuela und war zuletzt vom 14.02.2025 - 16.03.2025 hier.

Ich verstehe dieses 90/180 Rechnung nicht und der Calculator macht auch keinen SInn : Schengen-Rechner

Der sagt wenn ich diesen Besuch als Datum eingebe folgendes : OK. Sie können bis zum 14-05-2025 noch 59 Tage bleiben.

Wenn Sie am 15-06-2025 wieder in den Schengen-Raum einreisen, können Sie 90 Tage bis zum 12-09-2025 bleiben.

Ki sagt folgendes : Frage:

Darf sie ab dem 02.07.2025 wieder für 90 Tage nach Deutschland einreisen?

Dazu prüfen wir den Zeitraum vom 04.01.2025 bis 02.07.2025 (180 Tage rückwärts ab dem 02.07.2025):

In diesem Zeitraum war sie nur vom 14.02. bis 16.03.2025, also 31 Tage, im Schengen-Raum.

Damit hat sie noch 59 Tage „verbraucht“ im aktuellen 180-Tage-Zeitraum.

Ergebnis:

Ja, sie darf ab dem 02.07.2025 wieder nach Deutschland einreisen und kann dann bis zu 59 Tage bleiben, ohne die 90-Tage-Grenze zu überschreiten.

Wenn sie den vollen neuen 90-Tage-Zeitraum nutzen möchte, müsste sie warten, bis der Aufenthalt vom 14.02.–16.03. komplett aus dem rollierenden 180-Tage-Fenster gefallen ist.

Wann darf sie wieder volle 90 Tage bleiben?

Ab 14.08.2025 ist der erste Tag ihres vorherigen Aufenthalts (14.02.2025) aus dem 180-Tage-Zeitraum heraus.

Dann hat sie wieder ein volles „90-Tage-Konto“ frei.

Google sagt aber das :

Wenn jemand am 1. Januar in den Schengen-Raum einreist, beginnt der 180-Tage-Zeitraum. Bis zum 29. Juni (180 Tage später) darf diese Person insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum verbringen. Die Tage können auf mehrere Reisen verteilt sein, aber die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage nicht überschreiten. 

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