Hallo, mein Mieter hat seine Wohnung fristgerecht zu Ende August gekündigt und ist in dieser Zeit verstorben. Die Erben schlagen alle aus, nun habe ich einen Antrag zur Nachlassverwaltung gestellt und um die Räumung der Wohnung gebeten. Das Amtsgericht hat abgelehnt und darauf verwiesen, dass nichts gesichert werden muss, da der Mieter überschuldet ist und die Kündigung ja schon erfolgt ist. Kann ich nun die Wohnung räumen und was muss ich dabei beachten? Müssen Gegenstände verwahrt werden oder gehen diese nun in mein Eigentum über? Ein Auto gibt es auch noch. Danke