Kosmetik – die besten Beiträge

Welche Barbershop-Dienstleistungen dürfen auch Kosmetiker/innen in Kosmetikstudios anbieten?

Kosmetiker/innen dürfen im Gegensatz zu Friseuren und Friseurinnen auch ohne Meister in einem Studio und Salon arbeiten.

Aber zusätzlich zu den üblichen Kosmetikbehandlungen wie Augenbrauenkorrekturen mit Pinzette und Faden, Permanent Makeup, Heiss- und Kaltwachsbehandlungen, Vapozon Behandlungen, Ayuverda Massagen, Lomi Massagen und evtl.sogar Laserbehandlung (dafür müsste man extra Zertifikate machen) wäre es auch noch attraktiv wenn man zusätzlich Barbershop-Dienstleistungen anbieten dürfte.

Weil wir denken das sich viele Leute und nicht nur Frauen sondern auch Männer dann danach vielleicht auch noch noch andere Behandlungen gönnen würden und man könnte dann vielleicht sogar attraktive Kombi-Angebote anbieten. Oder Paare und Familien als Kunden gewinnen wo die Männer eher Barbershop-Dienste und die Frauen eher Kosmetikbehandlungen wollen. Und auch die Inter intressante Styles wollen.

Aber was darf man an Barbershop-Dienstleisungen mit einer Kosmetikausbildung überhaupt alles anbieten? Bartpflege bei Männern auf jeden Fall.

Aber wie ist es mit den Haaren zum Beispiel Seiten nur mit Machiene nachrasieren, Contouring und Muster mit Trimmer und Haare färben ohne zu schneiden? Darf man das auch?

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hab ich korrekt gehandelt?

ich bin seit Ende Mai 2025 als selbstständige Nageldesignerin tätig (angemeldet in Österreich, mit Zertifikat). Ich arbeite von zu Hause aus und biete einfache Gelmodellagen an.

Vor kurzem kam es zu folgendem Vorfall:

  • Eine 16-jährige Kundin war bei mir zum Nageltermin und war mit dem Ergebnis zufrieden. Ich frage immer am ende bevor ich das topcoat auftrage.
  • Ein Tag später kam jedoch ihre Großmutter UNANGEKÜNDIGT zu mir nach Hause und beschwerte sich lautstark, die Nägel seien „hässlich“ und verlangte Geld zurück. meine adresse wurde ohne meinem erlaubnis weitergegeben.
  • Ich bot zwei Optionen an:
  1. Nägel kostenlos entfernen + Rückerstattung
  2. Korrekturtermin
  3. → Beides wurde abgelehnt. Die Kundin ließ sich die Nägel dann bei jemand anderem entfernen.
  • Die Großmutter machte zusätzlich rassistische und beleidigende Aussagen (z. B. „Du machst das eh alles schwarz“ als ich meinte das mein gewerbe angemeldet ist meinte sie "ja nicht in ihrem land es muss in österreich sein" „Das Zertifikat zählt nicht, es darf nicht aus deinem land sein“ – was falsch ist + ich habe hier mein zertifikat bekommen.)
  • Ich arbeite nicht schwarz – ich bin in Österreich angemeldet.
  • Außerdem behauptete sie, es sei illegal, einer 16-Jährigen ohne elterliche Einverständniserklärung Nägel zu machen. Laut meiner Recherche (siehe auch help.gv.at) ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern erst ab 16 Jahren empfohlen.

Meine Fragen:

  1. Habe ich korrekt gehandelt, oder kann mir rechtlich etwas passieren?
  2. Darf die Großmutter mich anzeigen oder hätte sie überhaupt Chancen damit?
  3. Kann ich sie anzeigen – z. B. wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Rufschädigung?
  4. Reicht es, wenn ich in Zukunft einfache Einverständniserklärungen verwende (z. B. bei unter 18)?

Ich habe Beweisfotos der Nägel direkt nach dem Termin, die zeigen, dass keine groben Mängel vorhanden waren. Die Kundin war zu diesem Zeitpunkt zufrieden. Sie hat ebenfalls nur 25) gezahlt da ich anfängerin bin, das war ihr ebenfalls schon bekannt deswegen kann man ja keine meisterarbeit erwarten?

Ich freue mich über eine Einschätzung meiner rechtlichen Lage.

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