Warum sollen Täter bei Schuldunfähigkeit selbst dann in eine Forensik, wenn bei normaler bestrafung nur bewährung oder geldstrafe heraus kommen würde?
Meist ist es so dass Richter schuldunfähigen Straftätern als Auflage maßnahmen zu besserung auferlegen, sprich eine forensische Psychiatrie oder auch Maßregelvollzug. Aber warum muss das denn immer sein? Vor allem wenn bei einer normalen Bestrafung, heißt wenn der Täter schuldfähig wäre, nur eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe heraus gekommen wäre, denn da wäre der Täter auch weiter auf freien Fuß, warum sollte der also bei Schuldunfähigkeit irgendwo zwangsweise rein, wenn so als normaler täter auch nicht ins gefängnis gemusst hätte?
Das ist doch eine völlig unfaire Behandlung? Wenn dann müsste bei einer solchen niedrigem Straftat der schuldunfähige Täter den Gerichtssaal als freier Mann verlassen dürfen und sich dann freiwillig Therapien suchen. Denn der mit Geld oder Bewährungsstrafe würde auch nicht weg gesperrt werden.
Was ist eure Meinung dazu?