Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf rechtliche Vorschriften bezüglich Autotuning. Und ich bitte um seriöse Antworten ohne Vorwürfe, da ich mich nicht auskenne.
Ich möchte einen Oldtimer, der in Deutschland zugelassen ist (H-Kennzeichen), im Ausland (nicht-EU-Land) tunen, indem ich ein Bodykit installieren lassen will. An den Fahrzeugmaßen wird sich nichts ändern denke ich, da es nur die Stoßstange und das Heck betrifft. Evtl wird es auch ein neuer Auspuff, der aber nicht übermäßig laut sein wird. Und halt neue Felgen. Also das übliche was man so an Exterior tunt 😅
Wenn ich dann mit dem Fahrzeug nach Deutschland zurückkehre, wie regle ich rechtliche Angelegenheiten mit dem TÜV? Muss ich das melden, dass ich bspw neue Felgen und neue Stoßstange im Ausland machen lassen habe? BZW. darf ich überhaupt damit zurück nach Deutschland?
Wie ihr seht kenne ich mich 0 aus und wollte erstmal Stumpf nachfragen, bevor ich mich an die zuständigen Stellen wende und offiziell nachfrage. Evtl hat der ein oder andere ja Ahnung