Früher als es die DDR noch gab durfte man sogar nackt Einkaufen gehen, oder mit der Tram fahren. Jetzt ist so vieles Tabu, obwohl Nacktheit nichts Schlimmes ist.
Das Gesetz sagt:
Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Ein sexueller Bezug liegt zum Beispiel bei einem Exhibitionisten vor, den es erregt, anderen Leuten gegen ihren Willen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Das ist es eine Straftat. Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten als "Belästigung der Allgemeinheit". In der Praxis bleibt es zwar in Fällen unerwünschter öffentlicher Nacktheit meistens bei einem Platzverweis – also einer Aufforderung durch Polizei oder Ordnungsamt, einen Ort zu verlassen. Die Nackten kann aber auch eine Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro treffen.