Schadet ein freiwilliges 28-tägiges Militärprogramm in Polen (Wakacje z wojskiem) meiner Bewerbung bei der Bundeswehr?
Hallo zusammen,
ich plane, mich in absehbarer Zeit bei der Bundeswehr zu bewerben und möchte mich im Voraus bestmöglich auf die Allgemeine Grundausbildung (AGA) vorbereiten – sowohl körperlich als auch mental.
Ich besitze sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit. Über meine polnische Seite hätte ich die Möglichkeit, in diesem Sommer an einem freiwilligen Militärprogramm in Polen teilzunehmen. Das Programm heißt „Wakacje z wojskiem“, was übersetzt etwa „Ferien im Militärlager“ bedeutet, und wird von den polnischen Streitkräften angeboten.
Das Programm dauert 28 Tage, ist freiwillig und richtet sich an Zivilpersonen, die erste Einblicke in militärische Abläufe erhalten möchten – ohne eine Verpflichtung oder einen formellen Eintritt in die Armee. Es ist also kein Wehrdienst oder Auslandseinsatz, sondern eher ein Grundlagentraining für Interessierte.
Mein Ziel ist es, dadurch einen ersten realistischen Eindruck vom militärischen Alltag zu bekommen und besser auf die Bundeswehr vorbereitet zu sein – körperlich, mental und organisatorisch.
Jetzt meine Frage an alle, die sich rechtlich, militärisch oder aus eigener Erfahrung damit auskennen:
👉 Kann die Teilnahme an diesem Programm in Polen – trotz doppelter Staatsangehörigkeit – rechtlich oder formal meine Bewerbung bei der Bundeswehr beeinträchtigen?
Besteht z. B. das Risiko, dass ich durch diesen Aufenthalt als „Vordienstleistender in einer fremden Armee“ eingestuft werde? Oder ist es für die Bundeswehr unproblematisch, solange es sich um ein rein freiwilliges, zeitlich begrenztes Angebot handelt?
Ich wäre sehr dankbar für fundierte Einschätzungen, Erfahrungen von ehemaligen Soldaten oder juristisch versierten Personen – oder Hinweise, an welche Stelle ich mich ggf. direkt wenden könnte.
Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!
