Leerzeichen nach …?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um es kurz zu machen: Es kommt in den allermeisten Fällen ein Leerzeichen davor.

Die Regeln:
  • Wenn der Satz abgekürzt wird, dann wird ein (geschütztes) Leerzeichen vor den Auslassungspunkten gesetzt.

Beispiel:

„Wenn der Satz abgekürzt wird, dann …“
  • Wenn nur ein Wort abgekürzt wird, dann werden die Auslassungspunkte direkt an das Wort angehängt.

Beispiel:

„Donaudampfschifffahrtsge…“
  • Nach Satzzeichen, wozu die Auslassungspunkte gehören, wird allgemein immer ein Leerzeichen gesetzt. Nach einem Punkt oder nach einem Komma setzt man ja auch immer ein Leerzeichen. Gleiches gilt für Auslassungspunkte.

Beispiel:

„Das … hat sehr gut geschmeckt.“
Besonderheiten:
  • Es gibt ein Zeichen für die Auslassungspunkte(„…“). Es empfiehlt sich, dieses zu verwenden, anstatt einfach nur drei Punkte („...“) hintereinanderzusetzen.

Also nicht:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll ...“

Sondern:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll …“
  • Die Auslassungspunkte ersetzen den Schlusspunkt. Es werden also niemals vier Punkte hintereinandergesetzt. Wenn also ein Satz mit Auslassungspunkten endet, bleibt es bei den drei Punkten.

Also nicht:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll ….“

Sondern:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll …“
  • Auch wird bei so einer Aufzählung gern mal noch ein Komma vor die Auslassungspunkte gesetzt. Kommata trennen Wörter voneinander und nicht ein Wort von einem Satzzeichen. Daher wird das i. d. R. nicht gemacht.

Also nicht:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll, …“

Sondern:

„Sie ist hübsch, klug, humorvoll …“

Das ist im Grunde alles, was es zu den Auslassungspunkten zu wissen gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – lege sehr viel Wert auf korrekte Interpunktion.

Leerzeichen nur hinter Interpunktion, außer bei Gedankenstrichen, Schrägstrichen, Mittelpunkten, vertikalen Strichen, Anführungszeichen, und Klammern

HerrPringles  03.01.2023, 19:30

Auch bei Auslassungspunkten muss ein Leerzeichen davor gesetzt werden. Ausnahme: Wenn ein Wort abgekürzt wird (was allerdings kaum der Fall ist).

Und bei Schrägstrichen werden nach DIN 5008 auch keine Leerzeichen gesetzt.

0
iF3lix  03.01.2023, 19:32
@HerrPringles

Bei Auslassungspunkten empfehle ich aber auch noch eckige Klammern. Und Schrägstriche sind imo besser mit Leerzeichen davor und dahinter. Einfach in keinem Falle nur ein Leerzeichen, entweder sowohl als auch oder gar keine.

0
HerrPringles  03.01.2023, 19:36
@iF3lix

Eckige Klammern nur dann, wenn eine Auslassung innerhalb eines Satzes erfolgt. Am Anfang oder am Ende eines Satzes bleiben die Auslassungspunkte ohne eckige Klammern.

Und dass man niemals nur ein Leerzeichen bei Schrägstrichen setzen sollte, ist vollkommen richtig. Und wenn du Leerzeichen setzt, dann kannst du dich zumindest noch halbwegs auf den Duden berufen. Der akzeptiert Leerzeichen immerhin im Gegensatz zur DIN 5008 – auch wenn der Duden meist von Leerzeichen abrät.

0
iF3lix  03.01.2023, 19:37
@HerrPringles

Sieht einfach besser aus - ist lesbarer. Außerdem muss man sich ja nicht immer an die DIN halten, nicht alles was die vorschreiben ist auch wirklich gut.

0

Der Duden sagt "mit".

Keine Ahnung, warum hier die meisten dagegen votieren.

Wenn man das also so will ...

Wenn es allerdings mitten im Wort ist, dann zu Fu... natürlich.

iF3lix  03.01.2023, 19:33

Manchmal hat der Duden halt auch falsche Meinungen.

0
tinalisatina  03.01.2023, 20:40
@iF3lix

Ja, da bin ich mich auch ganz sicher. Die kennen sich damit einfach nicht aus. Ach, der meint das nicht, der gibt ja unter anderem die Richtlinien vor. Egal. Meinungsfreiheit und weg mit Rächtschaibregln.

0