Gerichtstermin für den Arbeitgeber während der Arbeitszeit?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Straftat, wegen der du aussagen musst, betrifft deinen Arbeitgeber eigentlich nicht, da er in diesem Strafprozess kein Prozessbeteiligter ist. Also machst du diese Zeugenaussage nicht für deinen Arbeitgeber. sondern für die Justiz-

Dein Arbeitgeber muss dich für die Dauer der Verhandlung einschließlich eventueller Wegezeiten freistellen, aber nicht bezahlen..

Dei Arbeitgeber erhält auch keinen Verdienstausfall, sondern du erhältst Zeugengeld, das dich für deinen ausgefallenen Verdienst entschädigt.

Dein Arbeitgeber muss dir nur den Verdienstausfall bescheinigen.

Der AG muss dich freistellen und den möglichen Verdienstausfall bekommst als Zeuge vom Gericht erstattet.
Dazu füllt der AG ein Formular aus, dieses reichst bei Gericht ein.

FreakyJOeee 
Fragesteller
 18.05.2018, 13:58

Danke für die schnelle Antwort! Es wird ja wie gesagt kein Verdienstausfall zustande kommen. Nur hier im Fall ist es so dass ich für den Arbeitgeber aussage nehme ich hier nur meine Pflichten als Bürger war oder auch für meinen AG?

Kamikaze2001  18.05.2018, 14:04
@FreakyJOeee

In erster Linie ist es die Pflicht als Bürger etwas zur Aufklärung einer Straftat auszusagen. In diesem Fall aber auch deine "Pflicht als loyaler Mitarbeiter" im Interesse deines Arbeitgebers.

Du hast ja geschrieben der AG will dir die Zeit nicht anrechnen. Also hättest doch theoretisch auch einen Verdienstausfall? Und dieser würde dann eben durch das Gericht gezahlt werden, so wie ggf. auch Fahrtkosten.

Was meinst du mit "nicht angerechnet"? Wirst du ganz normal bezahlt und musst die Zeit nicht nacharbeiten, dann ist alles ok. Bekommst du die Zeit abgezogen - also unbezahlte Freistellung oder nacharbeiten, dann lässt du dir das vom AG bestätigen und reicht das beim Gericht ein, so dass du eine Entschädigung bekommst.

Dein Arbeitgeber muss Dich für Deine Zeugenaussage freistellen. Allerdings muss er Dich für die Zeit der Freistellung nicht bezahlen, wenn der § 616 BGB im Arbeits-/Ausbildungsvertrag abgedungen ist.

Du bekommst aber auf Antrag Zeugengeld vom Staat.