Als Zeuge eingeladen bekomme ich Fahrtkosten?

6 Antworten

Du kannst als Zeuge auch mit der ersten Klasse der deutschen Bahn anreisen. Das ist erstattungsfähig. Bei der Buskarte kommt es auf die Entfernung an, sollte im Regelfall aber kein Problem sein. Die Erstattung geht aber natürlich nicht automatisch, das musst du beantragen.

Das geht, gerade weil Du Zeuge bist. Der Richter wird Dir nach der Zeugenvernehmung ein Formular geben, mit dem Du zu Gerichtskasse gehen kannst um Dir deine Ausgaben erstatten zu lassen.

Als Zeuge stehen dir deine Auslagen (Fahrtkosten) und Lohnausfall zu. Du hast doch sicherlich mit der Ladung einen 2. Zettel bekommen. Den Ausfüllen, und mit den Fahrscheinen bei der Gerichtskasse Einreichen (abgeben).

Hasan6464 
Fragesteller
 15.06.2016, 15:43

Und was soll ich von der arbeit mitnehmen? Muss zu dieser zeit eigentlich auch zu meinem teilzeitjob

aribaole  15.06.2016, 15:48

Eine Bescheinigung, ob die Fa. den "Tag" zahlt oder nicht, und um wieviel Lohn es sich handelt.

Am Ende der Vernehmung wird der Richter dich fragen, ob du Auslagen hattest. Dann kannst du die Kosten erstattet bekommen. Also solltest du die Fahrkarte vorlegen können.

Doch klar die Fahrkosten kannst dir bezahlen lassen