Zweite mal vor Gericht als Zeuge

5 Antworten

sollte gehen ansonsten wird der Richter schon sagen das reicht ihm nicht / nicht möglich , dann must es halt noch mal alles wahrheitsgetreu sagen.

Kannst du versuchen. Ich denke aber nicht, dass sie dich geladen haben, um dir nochmal die selben Fragen zu stellen. Ansonsten wurdest du doch zur Vorladung zum Zeugenaussageverweigerungsrecht informiert.

Du kannst sagen, was du willst, solange es der Wahrheit entspricht. Lügen darf man nur als Angeklagter, nicht als Zeuge.

Klar kannst du das sagen....es interessiert nur keinen....die werden trotzdem fragen und dich dann mit der alten Aussage vergleichen...wenn du da etwas anderes gesagt hast, sieht das nicht sehr gut aus.... für dich.

Hallo.

Das kannst du sagen..., ja, musst aber damit rechnen, das man genauer hinterfragt und das du Deine Angaben nochmal erläutern musst.

Liebe Grüße FD