Zeuge vor Gericht - Urlaub - Arbeitgeber
Hallo, Ich hab mal eine Frage.. Ich muss vor Gericht eine Aussage machen. An diesem Tag muss ich eigentlich arbeiten. Jetzt meinte meine Kollegin, dass ich da Urlaub nehmen muss oder die Stunden nacharbeiten soll.. Stimmt das?
10 Antworten
Ja klar, du hast einen privaten Termin, dein Problem, nicht das Problem deines Arbeitgebers.... somit musst du dir Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten, der AG muss dich für diese Zeit nicht freistellen.
Dein Arbeitgeber muß Dich unentgeltlich freistellen und Du bekommst deine Auslagen von der Gerichtskasse ersetzt (auch den Verdienstausfall (vom Arbeitgeber bescheinigen lassen).
und nacharbeiten braucht er das nicht, nur mal so als Ergänzung weil hier schon wieder mit Minusstunden gehandelt wird.
als zeuge bekommst du verdienstausfall für die zeit, die dein AG dir ggf. vom lohn abzieht, weil er dich nicht freistellt.. ist übrigens bei den unterlagen dabei, die du zusammen mit der ladung bekommen hast... 1fach lesen................
Ja das hab ich gelesen das Problem ist die Personalabteilung hat ausgefüllt dass mir pro Stunde der Bruttolohn abgezogen wird.. Aber dass ich alles Nacharbeiten soll/kann.. Und das kann ja nicht richtig sein
Auf der Vorladung steht (etwas kleingedruckt) auch drauf das der AG Dich freistellen muß und Du Deine Auslagen bezahlt bekommst
wenn §616 BGB nicht im arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, musst du keinen urlaub nehmen und bekommst diesen tag voll vergütet.
freistellen heißt aber nicht unbedingt bezahlen