Zeuge vor Gericht - Urlaub - Arbeitgeber

10 Antworten

Ja klar, du hast einen privaten Termin, dein Problem, nicht das Problem deines Arbeitgebers.... somit musst du dir Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten, der AG muss dich für diese Zeit nicht freistellen.

Dein Arbeitgeber muß Dich unentgeltlich freistellen und Du bekommst deine Auslagen von der Gerichtskasse ersetzt (auch den Verdienstausfall (vom Arbeitgeber bescheinigen lassen).

Maximilian112  12.02.2014, 10:03

und nacharbeiten braucht er das nicht, nur mal so als Ergänzung weil hier schon wieder mit Minusstunden gehandelt wird.

als zeuge bekommst du verdienstausfall für die zeit, die dein AG dir ggf. vom lohn abzieht, weil er dich nicht freistellt.. ist übrigens bei den unterlagen dabei, die du zusammen mit der ladung bekommen hast... 1fach lesen................

Konstantin323 
Fragesteller
 12.02.2014, 10:11

Ja das hab ich gelesen das Problem ist die Personalabteilung hat ausgefüllt dass mir pro Stunde der Bruttolohn abgezogen wird.. Aber dass ich alles Nacharbeiten soll/kann.. Und das kann ja nicht richtig sein

Auf der Vorladung steht (etwas kleingedruckt) auch drauf das der AG Dich freistellen muß und Du Deine Auslagen bezahlt bekommst

wenn §616 BGB nicht im arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, musst du keinen urlaub nehmen und bekommst diesen tag voll vergütet.

Maximilian112  12.02.2014, 10:01

freistellen heißt aber nicht unbedingt bezahlen