Betrieb wurde verkauft?

3 Antworten

Ich würde den neuen AG drauf ansprechen wenn diese nicht im Vertrag steht , kann er es ja nicht wissen.

Mein Motto ist immer Beruflich und Privat : Redet miteinander. Das hilft in allen Lebenslagen. Natürlich nicht mit der Tür ins Haus fallen. Nicht Schreiben anrufen und Treffen.

Da ist etwas Überzeugungsarbeit gefragt.

Da du ja einen NEUEN AG haben wirst, bezweifle ich, dass das Gewohnheitsrecht greift.

Da Son und Feiertags Zuschläge gesetzlich sind muss er die zahlen. Anders sieht es mit Weihnachtsgeld aus und anderen zuschläge aus.

Bella198500 
Fragesteller
 24.05.2022, 20:53

Die sind leider nicht gesetzlich,nur Nacht Zuschläge

Familiengerd  24.05.2022, 21:16
Da Son und Feiertags Zuschläge gesetzlich

Das ist falsch.

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergeben sich aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Vereinbarung.

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Nachtzuschlag, wenn es keine tarifvertragliche Regelung dazu gibt.