Darf der AG Minusstunden aufbauen lassen?

8 Antworten

Minusstunden? Halte ich für sehr fragwürdig. Es gibt das Instrument der Kurzarbeit, warum wendet er das nicht an? mindestens einer von euch muss dringend in die Gewerkschaft gehen und sich Rechtsberatung holen

Was sagt der Betriebsrat? Was steht in der Betriebsvereinbarung?

Ansonsten gilt: Eine - auch zeitweilige - Reduktion der Arbeitszeit ist nicht ohne weiteres möglich.

Dabei ist auch entscheidend, wie genau bei Euch das Arbeitszeitkonto gehandhabt wird.

Version 1: Es wird nur auf betriebliche Anweisung länger gearbeitet

Wenn hier der AG sein Direktionsrecht ausübt, um Überstunden einzufordern, dann liegt es auch in seinem Direktionsrecht, den Abbau zu fordern.

Bei 0 ist aber Schluß, ansonsten gerät der AG in Annahmeverzug.

Version 2: Die Mitarbeiter haben das Recht, nach eigenem Ermessen Stunden auf- und abzubauen

In diesem Fall gibt es meist eine Betriebsvereinbarung über den Rahmen, in dem Stunden auf- oder abgebaut werden dürfen.

Dann ist aber der AN souverän in seiner Entscheidung, der AG kann höchstens darum bitten, dass Konto zu verringern.

Der AG darf also bei keiner Version fordern, dass das Konto ins Minus gebracht wird! Es gehört definitiv zu seinem unternehmerischen Risiko, für eine ausreichende Auftragslage zu sorgen.

Auch Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen mit dem AN oder Betriebsrat statt finden. Zudem werden die Lockerungen der Regeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise teilweise wieder zurück genommen, so dass KA auch nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

Wenn Euer AG mit dieser Regelung den Betrieb aufrecht halten kann, weder auf Kurzarbeit zurückgreifen muss noch Kündigungen aussprechen, dann freu Dich.

Ein Unternehmen hat nicht immer die Möglichkeit ungeachtet allen Situationen am Markt und krisenfest über mehr als ein Jahr, es sämtlichen Mitarbeitern recht zu machen.

Da ist so ein Stunden-Puffer ein durchaus vernünftiger Vorschlag.

Oponn  01.04.2021, 07:39

Da wird nach der Rechtslage gefragt und du lieferst deine moralische Beurteilung. Sinnfrei.

PoisonArrow  01.04.2021, 07:55
@Oponn

Ich liefere einen Denkanstoß.

kannst ja mal googeln, was das ist ...

Oponn  01.04.2021, 07:56
@PoisonArrow

Ach so. Du hast das Prinzip von Frage und Antwort nicht verstanden. Okay.

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 07:41

Nein ist das kein vernünftiger Vorschlag. Der Unternehmer wälzt hier sein unternehmerisches Risiko auf die Angestellten ab. Die Gewinne in guten Zeiten einfahren und das Risiko in schlechten Zeiten abwälzen ist nicht vernünftig sondern Wiederliches und auch ganz klar Rechtswidriges verhalten.

PoisonArrow  01.04.2021, 07:53
@ThisIsJustMeHH

Man merkt, dass Du kein Unternehmer bist.

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 08:02
@PoisonArrow

Schön dass du vermuten kannst. Ich muss die enttäuschen. Ich habe sowohl Selbstständig gearbeitet als auch als Angestellter einer GmbH von der ich selbst Miteigentümer bin.

Noch Mal: ein rechtswidriger Vorschlag ist kein vernünftiger Vorschlag. Und wer denn Gewinn bekommt trägt halt auch das Risiko. Ich könnte den Angestellten unserer Firma nicht mehr in die Augen sehen wenn ich dann in der kriese nicht mehr dazu stehe dass wir die Gewinne zum Jahresende bekommen weil wir eben auch das Risiko der Firma tragen.

Naja du bist dann wohl die Art von Unternehmer die man Ausbeuter nennt. Schön die Gewinne einstreichen aber selbst nicht zu den Verträgen stehen die du eingehst. Denn der Annahmeverzug ist per BGB ganz klar Teil eines jeden Arbeitsvertrages den du eingehst.

PoisonArrow  01.04.2021, 08:09
@ThisIsJustMeHH

Ja, Du bist ganz sicher Großunternehmer mit 30-jähriger Erfahrung.

Merkt man sofort, was und wie Du schreibst...

Und bevor ich noch mehr Zeit verschwende: einen schönen Tag noch!

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 08:12
@PoisonArrow

"Ja, Du bist ganz sicher Großunternehmer mit 30-jähriger Erfahrung." Nein wir sind natürlich kein Riesen Unternehmen. Müssen wir mehr als 10 Angestellte haben um mit reden zu dürfen?

"Merkt man sofort, was und wie Du schreibst..." Ich bin Teil der Entwicklung. Ich bin nicht erfolgreich weil ich am Handy schön tippen kann. Ich habe inhaltliche Kompetenzen.

PoisonArrow  01.04.2021, 08:14
@ThisIsJustMeHH

Wer in seinem Profil sein Motto postet wie Du:

Über mich

Ich hasse Leute die die Wissenschaftliche Methode nicht verstehen oder ablehnen. Ihr seid eine Bürde für die Menschheit. Ich kann euch nicht als gleichwertige Menschen betrachten

hat damit schon alles gesagt.

Und nun lass gut sein.

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 08:28
@PoisonArrow

Wenn du dich damit identifizieren kannst die Wissenschaftliche Methode ab zu lehnen Trifft halt mein Motto zu. Wie gesagt: Meine Kompetenzen liegen in der Forschung und Entwicklung. Bei dir erkenne ich den typischen BWLer: keinerlei inhaltliche Argumente. Ständig ad hominem als Argumentationsversuch. (schon die Frage ob ich selbst überhaupt Unternehmer bin war 0 inhaltlich und rein gegen meine Person argumentiert.) Gewinne ohne Risiko und eigene Leistung einstreichen wollen. Dass ist Erbärmlich. Du bist offensichtlich alles was ich verachte.

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 08:06

"Ein Unternehmen hat nicht immer die Möglichkeit ungeachtet allen Situationen am Markt und krisenfest über mehr als ein Jahr, es sämtlichen Mitarbeitern recht zu machen." Noch Mal deutlich: es geht nicht um Recht machen sondern eine Vertragliche Vereinbarung! Für einen Vertrag denn im Normalfall DU als Unternehmer bei der Einstellung aktiv dem anderen Angeboten hast und nicht andersherum. Entsprechend disqualifiziert dich deine unzuverlässige Einstellung zu vertraglichen Verpflichtungen für jegliche Geschäfte.

Ja, das siehst du falsch. Variable Arbeitszeit ist genau für solche Zwecke. Ist wenig Arbeit da, arbeitest du weniger, ist mehr Arbeit da, wird mehr gearbeitet.

Die Alternative für den Arbeitgeber wäre übrigens, ein Drittel des Personals zu entlassen, Ich denke, damit wäre Dir auch wenig gedient....

Oponn  01.04.2021, 07:42

Und woher kennst du jetzt die Arbeitszeitregelungen des Fragestellers. Gemäß seiner Frage ist nirgendwo variable Arbeitszeit, was auch immer das sein soll, vereinbart.

archibaldesel  01.04.2021, 07:45
@Oponn

Wenn es die Möglichkeit der Überstunden, Minuszeit und eine Arbeitszeitkonto gibt, muss es sich wohl um variable Arbeitszeit handeln. Oder hast du bei fixen Arbeitszeiten ein Arbeitszeitkonto?

Oponn  01.04.2021, 07:48
@archibaldesel
Wenn es die Möglichkeit der Überstunden, Minuszeit und eine Arbeitszeitkonto gibt, muss es sich wohl um variable Arbeitszeit handeln.

Oder der AG denkt sich solche Sache gerade aus, weil es ihm in den Kram passt.

archibaldesel  01.04.2021, 07:49
@Oponn

Der FS hat es erwähnt. Wenn ich eine Frage beantworte muss ich schon von den genannten Fakten ausgehen.

Oponn  01.04.2021, 07:53
@archibaldesel

Der Fragesteller hat Begriffe erwähnt. Er hat nirgendwo erwähnt, dass so etwas vereinbart wurde.

archibaldesel  01.04.2021, 07:56
@Oponn

Dann solltest du eine eigene Antwort geben und diese Tatbestände unbedingt thematisieren und mit dem FS diskutieren. Ich beantworte auf Basis der genannten Fakten, du kannst es gerne anders handhaben.

Oponn  01.04.2021, 07:57
@archibaldesel

Nein, ich werde auch weiterhin darauf hinweisen, dass du eben keinerlei Fakten hast, sondern nur spekulierst.

Familiengerd  01.04.2021, 11:14
@archibaldesel
Wenn es die Möglichkeit der Überstunden, Minuszeit und eine Arbeitszeitkonto gibt, muss es sich wohl um variable Arbeitszeit handeln.

Wie kommst Du denn darauf?

Ein Arbeitszeitkonto dient zunächst einmal nur der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit gegenüber der vertraglichen.

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 07:45

Das BGB sieht das anders. Der Arbeitnehmer hat die vertraglich vereinbarte Stunden Anzahl zu leisten und der Arbeitgeber natürlich entsprechend die Pflicht diese auch an zu nehmen. Nimmt er diese nicht an ist er im Annahmeverzug. Er schuldet dann trotzdem dem Lohn und darf eben gerade keine Minusstunden notieren. Und es ist auch moralisch einfach assig. Der Unternehmer bekommt ihn guten Zeiten den Gewinn entsprechend hat er auch das Risiko zu tragen und dies nicht auf seine Angestellten ab zu wälzen.

Darf er nicht. Wenn er nicht genug Arbeit hat ist das sein unternehmerisches Risiko dass er nicht auf euch abwälzen darf. Ihr seid verpflichtet die vereinbarten Stunden zu leisten er ist verpflichtet diese an zu nehmen. Setze ihn Schriftlich in Annahme Verzug. Den Lohn schuldet er auch bei Annahmeverzug.

PoisonArrow  01.04.2021, 08:01

Genau - schön auf die Barrikaden gehen!

Und sich dann wundern, warum dann auf einmal Kurzarbeit oder betriebsbedingte Kündigungen im Raum schweben...

Als ob der AG sowas nur macht, um seine Mitarbeiter zu ärgern.

oh Mann....

ThisIsJustMeHH  01.04.2021, 08:10
@PoisonArrow

Natürlich macht er das nicht um sie zu ärgern sondern um sein unternehmerisches Risiko auf die Angestellten ab zu wälzen. Im Normalfall sind Personalkosten halt einer der größten Kostenpunkte einer Firma. Wälze ich das Risiko nicht genug Aufträge zu bekommen also auf die Angestellten ab muss ich schon ein maximal Unfähiger Unternehmer sein um überhaupt noch minus machen zu können. Alter wie kann man sich das eigentlich schön reden? Wie kann man danach bei der Verkündigung des nächsten guten Jahresabschlusses den Angestellten noch in die Augen sehen wenn die Fragen wieso der Gewinn nicht genau wie das Risiko auf sie verteilt wird?