Sonntagszuschlag für Aushilfen
Hallo zusammen,
mein Freund arbeitet unter der Woche 40 Stunden fest und am WE zusätzlich als Aushilfskraft im Discounter. An verkaufsoffenen Sonntagen bekommen die Festangestellten einen Zuschlag, die Aushilfen nicht. Was bei ihm im Arbeitsvertrag steht, weiß ich nicht, das muss ich noch recherchieren, ich gehe davon aus, dass die Zuschläge im Stundenlohn verrechnet sind. Was darf der AG und was darf er nicht?
Danke für eure Rückmeldung.
P.
2 Antworten
Aushilfen sind in der regel wie Festangestellte zu behandeln. Wobei die Frage auftaucht, wieviel Szunden darf er als Aushilfe zusätzlich arbeiten, bis er die gesetzliche Höchstarbeitzeit erreicht hat.
Bin ich auch der Meinung.
40 Stunden im Monat.
wieviel Szunden darf er als Aushilfe zusätzlich arbeiten, bis er die gesetzliche Höchstarbeitzeit erreicht hat
Für die Frage, ob ein Anspruch auf den Zuschlag besteht, ist das ja nun völlig irrelevant!
Aushilfen sind in der regel wie Festangestellte zu behandeln.
Das ist (ohne "in der Regel") richtig!
Wenn die "Festangestellten" an einem verkaufsoffenen Sonntag einen Zuschlag zu ihrem vertraglichen Entgelt erhalten, dann steht dieser Zuschlag nach dem arbeitsrechtlichen Grleichbehandlungsgrundsatz auch den sogenannten "Aushilfen" zu.
Einzelne Arbeitnehmer dürfen gegenüber anderen nicht benachteiligt werden, wenn es für den Ausschluss von einer Leistung, die der Arbeitgeber gewährt (hier also der Zuschlag), keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt.
Alleine die Tatsache, dass Dein Freund eine "Aushilfskraft" ist, erlaubt es dem Arbeitgeber nicht, in von dieser Leistung auszuschließen!
Siehe dazu grundsätzlich: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html :
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.