Aushilfen dürfen arbeiten und Festangestellte machen Minusstunden?

5 Antworten

Wie ist die Gesetzeslage,

Wenn Du im Betrieb Deine Arbeitskraft nachweislich anbietest, Dein AG Dich aber nicht arbeiten lässt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, er muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet (die vertraglichen Arbeitsstunden). Dadurch dürfen keine Minusstunden entstehen, es darf kein Urlaub abgezogen werden und Du musst die Zeit auch nicht nacharbeiten.

Das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.

klrotehexe 
Fragesteller
 27.12.2013, 13:26

danke - war sehr hilfreich, doch WIE bitte soll man das umsetzen ohne letztendlich doch noch den kürzeren zu treten... sprich man in "ungnade" beim chef fällt? is gar nicht so einfach alles... aber ich fühle mich im mom gemobbt weil eben die Aushilfen arbeiten und ich heimgeschickt werde und somit ich monatlich nicht auf meine Std.anzahl komme! :( trotzdem DANKE!

Hexle2  27.12.2013, 13:39
@klrotehexe

Das ist immer das Problem: Recht haben ist die eine Seite, Recht bekommen die andere.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte man sich an diesen wenden. Ansonsten muss man, wenn der Chef nicht einlenkt, sein Recht beim Arbeitsgericht einklagen. Das werden aber viele AN aus Angst um den Job nicht machen.

Vielleicht kannst Du ja dem AG doch mal einen Hinweis auf den Annahmeverzug geben oder im Personalbüro nachfragen. Man wird Dir deshalb nicht gleich den Kopf abreißen aber aufmerksam werden, dass auch AN wissen, was ihnen zusteht.

Ich hoffe ich kann dir helfen ,also eigentlich darf man den studentischen aushilfen schon arbeit aufhalsen (also ich mein das nicht als witz) , der chef sollte aber nicht die erlaubnis haben aufgrund von " billiger" die arbeitnehmer nach hause schicken zu dürfen , wenn die arbeitnehmer krank wären und sie minusstunden machen ist das klar ( oder urlaub) aber der arbeitgeber ist dazu verpflichtet aufgrund des geschlossenen vertrages den arbeitnehmern arbeit zu geben , und nur wenn sie etwas angestellt haben darf er sie nach hause schicken.

lenzing42  27.12.2013, 11:37

wenn die arbeitnehmer krank wären und sie minusstunden machen ist das klar ( oder urlaub)<

Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder wegen Urlaub können in der Regel keine Minusstunden entstehen.

EviKyo  27.12.2013, 11:48
@lenzing42

Ja klar du hast recht nein ich wollte was anderes schreiben danke für das drauf aufmerksam machen =)

Der Arbeitgeber kann WEDER die fest angestellten Mitarbeiter, NOCH die Aushilfen einfach nach Hause schicken.

Wenn du einen Vertrag über eine bestimmte Stundenzahlt hast, muss der Arbeitgeber dich auch beschäftigen. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er trotzdem zahlen.

Du musst deine Arbeit zur Verfügung stellen, und damit den Vertragspartner in Annahmeverzug setzen.

solang du jedne morgen an de rtür stehst und deine arbeitskraft anbietest, muss dein chef dich bezahlen

Der Chef hat es dir bereits mitgeteilt. So sieht es aktuell fast überall, auf dem Arbeitsmarkt aus. Es werden Studenten und Praktikanten ausgenutzt. Was willst du dagegen großartig unternehmen, ohne einen guten Anwalt oder dem Arbeitsgericht? Viele Arbeitnehmer, machen erst gar nicht ihren Mund auf, weil sie Angst haben, um ihre Stelle.