Wie viele Stunden werden im Krankheitsfall angerechnet. Die die ich an diesem Tag arbeiten muss oder die die ich eigentlich nur laut AV habe?

5 Antworten

Wenn es einen Schichtplan gibt muss ein AN bei Krankheit so bezahlt werden als hätte er gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt dass dem AN im Krankheitsfall dass die für ihn maßgebende Arbeitszeit fortzuzahlen ist.

Prof. Dr. Peter Wedde schreib im Arbeitsrechtkommentar dazu u.a.:

"Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Einzubeziehen ist auch Feiertagsentgelt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären.

Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen. Konkret ist die Arbeitszeit zu berücksichtigen, die sich aus den individuellen Verhältnissen ableitet, die für einzelne AN gelten. Unabhängig von der Entgeltfortzahlung sind Arbeitszeitkonten entsprechend bestehender Schichtpläne oder vergleichbarer Planungen fortzuführen."

Nein, du baust keine Minusstunden auf, wenn du krank bist, das ist unmöglich und solltest du dir mal von den Personalverwantwortlichen erklären lassen. Du bekommst eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, du bist ja nicht selbstständig und sollt auch die Vorteile daraus bekommen.

MagicalMonday  05.10.2016, 12:25

Ganz so einfach ist es bei dieser Art Vereinbarung nicht.

Mal vereinfacht:

Sagen wir, du arbeitest bei einer 20 Stunden Woche regulär Mo-Fr jeweils 4 Stunden. Jetzt triffst du eine Vereinbarung nach der du stattdessen Mo-Do jeweils 5 Stunden arbeitest, somit 4 Plusstunden ansammelst und dafür Freitags frei hast.

Wenn du nun aber von Montag bis einschl. Donnerstag krank bist, und trotzdem am Freitag frei haben möchtest, fallen natürlich für den Freitag 4 Minusstunden an, da du diese Stunden nicht vorgearbeitet hast.

Maximilian112  05.10.2016, 12:29
@MagicalMonday

Doch das war schon richtig so.

Wenn er nur am Freitag Krank ist bekommt er auch keine Ü Stunden geschrieben. Da hat er dann Pech gehabt.

Familiengerd  05.10.2016, 14:56
@MagicalMonday

@ MagicalMonday:

Das ist schlicht und einfach falsch!

Wenn eine solche Regelung getroffen wurde und der Arbeitnehmer gerade an diesen Tagen - an denen er jeweils 5 statt 4 Stunden arbeiten sollte, um am Freitag nicht arbeiten zu müssen - krank wird, dann hat er rechtlich-rechnerisch gesehen seine erforderlichen 20 Stunden erbracht, und es bleibt beim freien Freitag.

Tariffrager  26.01.2019, 12:59

Ich sehe es so:

Keinerlei Änderungen des Dienstplanes und seiner Auswirkungen auf ein Arbeitszeitkonto durch Krankheit; bedeutet, dass sämtlich Buchungen auf dem Arbeitszeitkonto genau so erfolgen, als wärst du gesund gewesen. Krankheit ändert also weder an Plus- noch an Minusstunden für die einzelnen Tage etwas.

Der genehmigte Dienstplan ist verbindlich. Deinen Ausgleichstag behälst du also, wenn du an dem Tag durch den er entsteht, krank bist. Bist du (nur) an deinem Ausgleichstag krank, zählt der ja auch trotzdem, wie geplant, als Ausgleichstag.

Nein das ist nicht rechtens.

Im Krankheitsfall wird nach dem Ausfallprinzip bezahlt. Also so viele Stunden wie du hättest arbeiten müssen werden auch bezahlt (sollte so sein).

Wenn eben nur 2 Stunden anliegen gibt es nur für 2 Stunden Entgeltfortzahlung. Stehen die 7 Stunden an gibt es für 7 Stunden Lohn.

Minusstunden können auf keinen Fall entstehen.

Nein das ist nicht rechtens, im Krankheitsfall werden dir die geregelten Stunden bezahlt.

ANFRAGENDER 
Fragesteller
 05.10.2016, 12:44

Auch wenn ich es oben schon einmal geschrieben habe , möchte ich Dich dies auch noch einmal fragen.

Es gibt auch keinen Ausgleichstag. Die Lohnfortzahlung erfolgt aber auf dem Schichtplan und somit auf meinen Monatsstunden werden nur die 5 Stunden und nicht die 7 Stunden angerechnet. Somit kann ich die Tage an denen ich weniger als 5 Stunden arbeite nicht ausgleichen. Dadurch komme ich dann nicht auf die monatlichen Arbeitsstunden und habe somit Minusstunden.

Ja, das ist in Ordnung. Den freien Tag Ausgleich hast du ja sicher ebenfalls trotzdem, nehme ich mal an. Und der ist halt pro Tag 2 Stunden wert.

Anders gesagt: Du kannst nicht krank sein und gleichzeitig für den freien Tag vorarbeiten.

Wichtig ist nur, dass die Minusstunden nicht angeschrieben werden, wenn du an dem Ausgleichstag ebenfalls krank sein solltest. Ebenso dürfen sie nicht verfallen, falls du nur an dem Ausgleichstag krank bist.

Betrachte das Ganze ein Bisschen wie ein Gleitzeitkonto.

ANFRAGENDER 
Fragesteller
 05.10.2016, 12:30

Aber dies ist das Problem! Die Lohnfortzahlung erfolgt aber auf dem Schichtplan und somit auf meinen Monatsstunden werden nur die 5 Stunden und nicht die 7 Stunden angerechnet. Somit kann ich die Tage an denen ich weniger als 5 Stunden arbeite nicht ausgleichen. Dadurch komme ich dann nicht auf die monatlichen Arbeitsstunden und habe somit Minusstunden.

MagicalMonday  05.10.2016, 12:33
@ANFRAGENDER

Ja, aber den Ausgleich durch die freien Tage nimmst du ja auch trotzdem in Anspruch.

Es wird sich sicher mit deinem Arbeitgeber vereinbaren lassen, dass du die Stunden wieder ausgleichst indem du an einem Tag arbeitest, an dem du eigentlich die Stunden abgebaut hättest.

Familiengerd  05.10.2016, 14:51

Ja, das ist in Ordnung.

Nein, ist es in diesem Fall nicht!

Wenn der Fragesteller im Schichtplan mit 7 Stunden eingetragen war (obwohl er sonst "normal" im Durchschnitt 5 Stunden arbeitet) und dann an diesem Tag erkrankt, dann ist er für diese 7 Stunden zu bezahlen (einschließlich möglicher Zuschläge) und nicht nur für die durchschnittlichen 5.

Es wird hier nach dem Geldfaktor (Entgelt-/Lohnausfallprinzip) des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1/1a berechnet.

Und generell: Durch Krankheit können keine Minusstunden (wie im Fragefall) entstehen!