Minusstunden trotz Beschäftigungsverbot rechtens?
Hallo ihr Lieben,
Ich arbeite in der Altenpflege und habe bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungverbot erhalten. In diesem dürfen mir ja keinerlei Nachteile entstehen. Ich habe dann im letzten Jahr meine Tochter zur Welt gebracht und elf Monate Elternzeit im Anchluss genommen, habe also insgesamt 19 Monate auf der Arbeit ausgelassen
Nun bin ich seit knapp vier Wochen wieder am Arbeiten und habe meine erste Abrechnung der Stunden erhalten. Auf dem Stundenzettel waren knapp über 2800 Minusstunden sowie kein Urlaubsanspruch verzeichnent.
Vor dem BV hatte ich knapp 12 Minusstunden gehabt. Ich arbeite auf momentan 30 Stunden die Woche, war aber vor der Schwangerschaft zur Ausbildung auf 40 Stunden.
Bin ich richtig damit, dass ich im Beschäftigungverbot keine Minusstunden hätte bekommen dürfen?
Vielen lieben Dank für eure Anrworten und bleibt gesund
3 Antworten
§ 18 MuSchG:
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
Heißt im Klartext: Die durch das Beschäftigungsverbot nicht geleisteten Stunden sind wie normale Arbeitszeit zu behandeln.
Dankeschön, dann liege ich ja nicht falsch
Dir sollten eigentlich keinerlei Nachteile entstehen.
Bitte frage in der Personalabteilung nach warum die Minusstunden aufgeführt wurden und warum der Urlaub nicht berücksichtigt wurde. Vielleicht war es nur ein Versehen.
Danke, dass werde ich auch morgen gleich machen, heute war keiner mehr da zum Ansprechen
Richtig, im Beschäftigungsverbot können dir keine Minusstunden entstehen.
Danke schön :)