Feiertag=Minusstunden?

3 Antworten

dass ich mir Feiertage "herausarbeiten" muss, um frei zu haben, da ich sonst in die Minusstunden rutsche.

Das ist völliger Unsinn (und rechtswidrig)!

Es gibt hierzu eine zwingende gesetzliche Bestimmung, die klar und eindeutig ist; es heißt im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Das heißt konkret:

Wenn einer Deiner Arbeitstage wegen eines Feiertags ausfällt, bist Du so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet; nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip erhältst Du für den Feiertag dasjenige an Entgelt, was Du ohne den Feiertag erhalten hättest. Es fallen selbstverständlich keine Minusstunden an, und Du musst den Feiertag auch nicht "herausarbeiten"!

Diese gesetzliche Bestimmung ist "unabdingbar" (EntgFG § 12 "Unabdingbarkeit"); auf sie kann weder einzel-/arbeits- noch tarifvertraglich, weder "freiwillig" noch erzwungenermaßen wirksam verzichtet werden.

Du musst keine Stunden für einen Feiertag vor- oder nacharbeiten - Dein AG unterliegt mit oder ohne TV der Lohnfortzahlungspflicht.

Ganz im Gegenteil - wer an einem Feiertag arbeitet, muss dafür an einem anderen Tag frei bekommen! Gleiches gilt für Sonntage. Und das hat nichts mit Tarifverträgen oder öffentlichen Arbeitgebern oder so zu tun, das steht tatsächlich so im Gesetz.