Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen?

7 Antworten

Grundsätzlich müßen Apotheken ja Notdienste an Feiertagen anbieten.

Ob du als PTA das auch musst, weiß Ich nicht, vieleicht steht dazu was in deinem Arbeitsvertrag.

Auf jeden Fall musst du einen Ausgleichstag bekommen.

Auf jeden Fall hast du als Notdienst ja nicht wirklich viel zu tun und vieleicht gibt es bei euch ja auch noch einen Feiertagszuschlag , siehe ebenfals in deinen Arbeitsvertrag.

Wenn Ich jetzt Sonntags mal arbeiten müßte, würde es mir auch nicht viel ausmachen, du kannst derzeit ja sowieso echt garnichts Sonntags machen.

Hallo,

als was arbeitest du denn in der Apotheke? In der Regel müssen nur Apotheker Nachtdienste und Notdienste machen.

Kukuk8 
Fragesteller
 28.03.2020, 20:52

Ich arbeite als PTA, gelten Feiertage als Notdienst? Danke für deine Antwort.

Fortuna1234  28.03.2020, 21:01
@Kukuk8

Ja, Feiertage gelten als Notdienste.Da wechseln sich die Apotheken ja ab. Muss ja immer im Umkreis von x km eine offen sein, auch nachts und an Feiertagen. Ich weiß, dass Apotheker immer da sein muss. Und PTA glaub ich sind auch gewünscht, sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Ronja0106  28.03.2020, 21:06
@Kukuk8

da ich selber in ner apotheke arbeite, zwar als pka, aber wir haben auch viele kollegen die pta sind und die wechseln sich mit den samstagsdiensten und feiertag diensten gegenseitig mit den apothkern ab. sodass jeder mal frei hat gleichzeitg aber jeder mal ran muss von denen. gut ich bin auch in ner krankenhausapoheke und du bestimmt in ner öffentlichen, da können die reglungen natürlich noch ein bissl anders sein

Habe ich ein Recht auf Ersatzruhetag?

Ja, das hast du. Der Ersatzruhetag muss innerhalb von 8 Wochen gewaehrt werden.

Aber Achtung! Bei dem Ersatzruhetag muss es sich nicht um einen zusaetzlichen freien Tag handeln, sondern das kann jeder beliebige arbeitsfreie Werktag innerhalb des Achtwochenzeitraums sein (auch ein ohnehin arbeitsfreier). Wenn du eine 5 Tage Woche hast, hast du praktisch in jeder Woche einen arbeitsfreien Werktag, von denen dann auch jeder als Ersatzruhetag gewertet werden kann.

in einer apotheke ist das halt so, daß jede apotheke im umkreis mal dran ist. natürlich hast du dann auf einen ersatztag anspruch. sei froh, daß du arbeiten darfst

Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz