Arbeit an Ostermontag in nicht notwendigen Branchen?
Gesetzliche Feiertage – also auch Karfreitag und Ostermontag – sind grundsätzlich freie Tage. Eine entsprechende Regelung enthält der § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG). Darin heißt es:
„Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“
Natürlich mit Ausnahme bei Branchen wie Sicherheit (Polizei), Pflege etc. Wie sieht das zb bei Handwerkern aus?
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3 Antworten
Für das Handwerk ist es ein Feiertag. Gibt auch hier Ausnahmen: Bäcker
Wenn du Handwerker im Notdienst bist, darfst du auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Beruf
Natürlich ist am Wochenende auch die Baustelle dicht. Da wird maximal einen Notdienst angeboten. Fabriken, Büros Verwaltung, alles dicht