Dürfen Feiertage als Minusstunden berechnet werden?
Hallo,
gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, die es erlaubt Feiertage als Minusstunden zu berechnen?
Wie ist das mit den Bereichen Pflege, Versorgung, Betreuung, in denen 24 Stunden Dienste abgedeckt werden?
Dürfen hier Minusstunden an Feiertagen berechnet werden?
5 Antworten
Es darf nichts abgezogen werden WENN:
- man allgemein an diesen Feiertagen frei hat.
- in deinem Vertrag nichts davon steht das du an Feiertagen arbeiten musst.
- dein Betrieb an Feiertagen nie auf hat.
Eigentlich muss im Vertrag aufgeschrieben werden wie das geregelt ist. Wenn es nicht erwähnt wurde, gelten allgemein gültige Vorgaben (also nicht an Feiertagen arbeiten zu müssen).
An gesetzlichen Feiertagen nicht - § 2 EntgFG.
Nein, auf keinen Fall.
Es gilt wie auch im Krankheitsfall oder Urlaub das Entgeldfortzahlungsgesetz.
Wie ist das mit den Bereichen Pflege, Versorgung, Betreuung
Wenn dein Betrieb an Feiertagen geöffnet hat, denke ich schon, dass es geht.
Ich habe gegoogelt und nichts gefunden. Also kein Gesetz in dem es verankert ist. Finde da nur, dass Feiertage einem rechtlich zustehen und man sogar einen Ausgleichstag bekommen müsste, wenn man am Feiertag arbeitet. In anderen Betrieben (absolut vergleichbar mit unserem,nur anderer Träger) , gibt es sogar Feiertagszulagen und bei den anderen wird es nicht als Minus gerechnet.
Daher suche ich ein Gesetz, das die Minusberechnung erlaubt...
Bestimmt nicht. Feiertage sind Feiertage.
Für 24h Dienste muss der Feiertag anderweitig abgegolten werden.
Aber weißt du auch, wo das im Gesetz genau verankert ist? Ich arbeite in der Betreuung von Minderjährigen/Wohngruppe. Da ist jeder Tag ein Arbeitstag...im Vertrag steht dazu aber nichts extra