Hallo zusammen, muss ich in der Fitnessbranche an Feiertagen Urlaub nehmen, nur weil mein Studio geschlossen hat?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich gerade in der Ausbildung/Duales Studium Fitnessökonomie (Bachelor of Arts). Demnach arbeite ich in einem Fitnessstudio. Feiertags und Wochenende geschlossen. Die Firma bei der ich angestellt bin, betreibt allerdings mehrere Studios, wo sich die Öffnungszeiten unterscheiden und die Feiertags und Wochenendzeiten variieren.
So jetzt zu meinem Anliegen:
Laut einer Verfahrensanweisung (ausgestellt von einer Mitarbeiterin des Büros) habe ich folgendes zu tun: [….Feiertage: - Wie vom Gesetzgeber (ArbZG, §10 Abs. 1 Ziffer 7) für die Fitnessbranche festgelegt, gelten Sonn-und Feiertage als reguläre Arbeitstage, wenn laut Arbeitsplan (PEP) an diesem Tag gearbeitet werden muss. - Sollte die Arbeitsstätte aufgrund eines Feiertages geschlossen haben und ersatzweise keine Einteilung zu einer anderen Arbeitsstätte erfolgt, wird ein halber Urlaubstag eingereicht oder 6 Minusstunden im Stundenzettel eingetragen, wenn dieser freigenommen wird. - Sollte die Arbeitsstätte aufgrund eines Feiertages verkürzt geöffnet haben, fallen keine Minusstunden an und die reguläre Arbeitszeit wird im Stundenzettel vermerkt. - Ausnahme 1: Liegt ein Feiertag in einer Urlaubswoche, so werden keine Minusstunden oder kein halber Tag Urlaub dafür in Anrechnung gebracht. - Ausnahme 2: Centerleitung und stellvertretende Centerleitungen haben an Feiertagen grundsätzlich frei, ausgenommen die Umstände machen es erforderlich (Unterbesetzung) ….] Ich habe mich im Internet informiert und gelesen, dass das eigentlich nicht rechtens ist.
Über ein paar Informationen zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen. Bzw. einen Rat wie ich mit der Situation umgehen soll, könnte ich wirklich gebrauchen.
Mit freunlichen Grüßen XXX
2 Antworten
Der aufgeführte Paragraf sagt jediglich aus, dass ein Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für diese Branche zulässig ist... Wenn dein Arbeitgeber jedoch geschlossen hat, kannst du ja nichts dafür... Also kann man Dir auch keinen Urlaub oder gar Stunden wegnehmen...
Wenn du aber dort nicht eingeteilt bist, ist das irrelevant... Ich weiß ja nicht, wie viele Filialen ihr habt... Aber angenommen du Arbeitest in München und musst Urlaub nehmen, weil du ja auch in Erfurt arbeiten könntest wäre ja nicht gerecht. Oder andersrum... Alle Mitarbeiter aus sämtlichen geschlossenen Filialen tauchen plötzlich in der einzigen geöffneten Filiale auf... Schönes Chaos...
Dass habe ich mir auch überlegt. Vielen Dank für deine Infos!!
Suche dir am besten aber noch mal Hilfe von einem Anwalt oder anderen Institutionen, die sich damit auskennen... Ich bin kein Anwalt.
Ich kann dir dazu leider nichts genaues sagen, aber i.d.R. ist sowas im Arbeitsvertrag geregelt.
Ich weiß, dass es im schulischen Bereich oft so ist, dass nicht-Lehrer, also sonstige Betreuer, Mensa-Mitarbeiter, usw. sich i.A. an die Ferienzeiten halten müssen um Urlaub zu nehmen. Aber wie gesagt, sowas ist im Arbeitsvertrag geregelt und kann sehr unterschiedlich sein.
Danke für deinen schnelle Antwort.
Leider Fehlt der Punkt Feiertage in meinem Arbeitsvertrag. Deswegen auch die Verfahrensanweisung...
Ok, danke dir!!
Die Aussage des Arbeitgebers dazu ist jedoch, dass andere Studios die von ihm betrieben werden, offen haben und ich ja dort arbeiten könnte. Und ich deswegen Urlaub, bzw. Minusstunden schreiben muss.