Feiertage bei 30 Stunden-Woche (6 Stunden an 5 Tagen Mo-Sa)?
Hallo werte Community!
Ich habe zwar schon einige Beiträge zu dem Thema im Netz gefunden, allerdings habe ich bisher keine aussgekräftige Antwort gefunden.
Arbeitnehmer AN ist im Einzelhandel beschäftigt und hat mit Arbeitgeber AG einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem es heißt:
"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und verteilt sich an den Werktagen Montag bis Samstag auf jeweils fünf Tage mit einer arbeitstäglichen Stundenzahl von 6,0 Stunden. Die konkrete wöchentliche Arbeitszeitverteilung ist dem jeweiligen Dienstplan zu entnehmen, den der Arbeitgeber regelmäßig zur Kenntnis gibt."
Die Frage ist nun, welche Ansprüche der AN in einer Woche mit einem Feiertag (an einem Mo-Sa) hat und welche Arbeitszeiten der AG von ihm abfordern kann.
Denkbare Ansätze:
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Da die wöchentliche Arbeitszeit sich (natürlich) nur auf die verfügbaren Werktage verteilt, muss der AN seine 30 Arbeitsstunden leisten und hat den Feiertag frei. Dies wäre m.E. aber ein Verstoß gegen § 2 EntgFG.
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Wäre der Feiertag kein Feiertag, hätte der AN normal seine Arbeitsleistung von 6 Stunden erbracht, so dass ihm gem. § 2 I EntgFG die entsprechende Vergütung zusteht und er einen weiteren freien Tag in der Woche hat.
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Da der AN regelmäßig an fünf von sechs Tagen (Mo-Sa) arbeitet, werden ihm für den Feiertag 5/6 * 6 Stunden = 5 Stunden Arbeitsleistung angerechnet. Es ist wahrscheinlich, dass er einen weiteren Tag frei hat und an einem Arbeitstag eine weitere Stunde (also insgesamt 7 Stunden) leistet, um seine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden zu erfüllen.
Letzteres scheint mir am ehesten zuzutreffen, allerdings bin ich mir unsicher und freue mich daher über begründete Ratschläge.
Vielen Dank, Chris
5 Antworten
Der Reihe nach:
1. Bei Euch ist die Fünftagewoche als Regel vereinbart.
2. Gearbeitet wird jedoch an sämtlichen Werktagen. (Mo. - Sa.)
3. Du hast wöchentlich 30,0 Stunden zu arbeiten.
4. Deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit beträgt 6,0 Std.
Nun stellen sich folgende Frage:
Gilt bei euch ein Tarifvertrag und ist darin ein sogenannter "Vorwegabzug" geregelt? Das meint, dass die wöchentlichen Sollarbeitszeit, falls ein Feiertag auf einen Werktag fällt, um ein Fünftel vermindert wird.
Gilt kein Tarifvertrag und ist auch arbeitsvertraglich nichts dazu geregelt, so ist es tatsächlich so, dass der freie Tag (zum Einhalten der Fünftagewoche) auch auf den Wochenfeiertag fallen darf. Diese Regelung lässt § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes leider zu und wird von den AG entsprechend auch sehr gerne genutzt.
Deine Überlegungen unter Punkt 3 vergisst Du möglichst schnell wieder - das ist völliger Quatsch.
Wenn kein fester Wochentag als freier Tag fixiert ist kann es durchaus passieren, das "zufällig" der Feiertag der freie Tag ist. Das widerspricht nicht dem angeführten Gesetz.
Wenn ein Feiertag bezahlt wird brauch dieser aber nicht rausgearbeitet werden. Der Feiertag gehört dann zur Arbeitsleistung dazu.
Hallo zusammen.
Die Frage ist zwar schon etwas älter aber ich würde gerne trotzdem was dazi schreiben da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige. ;)
Also die 3 Variante vom fragsteller ist meiner Meinung nach garnicht so blöd. Denn be mir ist es so.
Ich arbeite 5 tage die Woche 1 tag frei (mo-sa Einzelhandel). Diese Woche kommt ein feiertag (03.10) und ich habe ein tag frei und auch den Feiertag aber ich komme nicht auf meine 30std obwohl ich sogar mehr arbeite in dieser woche. Montag 7 std Mittwoch 6 std Donnerstag und Freitag 6,5. Std und wenn der Feiertag normal mit 6 Stunden berechnet werden würde müsste ich am Ende der Woche auf 32 Arbeitsstunden kommen aber ich komme am ende der woche nur auf 29.49 stunden obwohl ich sogar mehr gearbeitet habe.
Wie kann das sein?
Hallo zusammen.
Die Frage ist zwar schon etwas älter aber ich würde gerne trotzdem was dszu schreiben da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftigr. ;)
Also die 3 Variante vom fragsteller ist meiner Meinung nach garnicht so blöd. Denn be mir ist es so.
Ich arbeite 5 tage die 1 tag frei (mo-sa Einzelhandel) ich habe eine
Egal auf welchen Werktag der Feiertag fällt, bezahlt wird nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz und zwar nach dem Entgeltausfallprinzip.
Durch einen Feiertag können keine Minusstunden entstehen, also muss weder vor- noch nachgearbeitet werden.
Fällt der Feiertag auf einen Werktag an dem man ohne Feiertag hätte arbeiten müssen, muss so bezahlt werden als hätte man gearbeitet.
An einem Feiertag an dem man ohne Feiertag nicht hätte arbeiten müssen, also der freie Werktag, bekommt man für den Feiertag auch kein Geld, da ja keine Arbeit ausgefallen ist. Sonst wäre der Tag ja zusätzlich bezahlt worden, man hätte Mehrstunden.
Deine dritte Variante verstehe ich überhaupt nicht. Warum sollte einem AN der regelmäßig 6 Stunden/Tag arbeitet am Feiertag 5 Arbeitsstunden angerechnet, ein zusätzlicher freier Tag gewährt und einen Tag 7 Stunden gearbeitet werden?