Nachdem ich vor über einem Jahr bei evay ein Kleingebinde Roudup gekauft habe, bekam ich jetzt Post vom hiesigen Landratsamt mit einer Belehrung, daß man dies nur mit Sachkundenachweis anwenden dürfe. Man dürfe es ohne einen solchen Nachweis auch weder verkaufen noch verschenken. Lediglich sachgerecht entsorgen oder an den Verkäufer zurückgeben. Eine ist jetzt mal klar: man steht bei dem Kauf einer Chemikalie bei ebay unter totaler Kontrolle. Big Brother war 1984 - heute ist ebay.
Man wird schon beim Kauf einer Chemikalie fast wie ein Verbrecher behandelt.
Die Frage ist nun, ob man beim Kauf eines Kleingebindes, was laut Wikipedia auch ohne Sachkundenachweis zulässig sein soll, einen privaten Parkplatz auf nicht-öffentlichem Grund und nicht-versiegelter Oberfläche damit von Unkraut befreien darf.
Was ist, wenn man das Roundup im Auftrag eines Dritten (z.B. Nachbarn) gekauft hat, der über keinen Internetanschluß verfügt? Darf man ihm das dann auch nicht geben? Und auch dann nicht, wenn man erst über 1 Jahr danach informiert wird?