Nötigung im Straßenverkehr – die meistgelesenen Beiträge

Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad

Anzeige wegen Nötigung?

Hallo ich habe heute eine Einladung von der Polzei bekommen, da ich im Straßenverkehr jemanden genötigt haben sollte. Mir wurde das Datum des geschehens mitgeteilt und somit konnte ich mir erschließen um welchen fall es sich handelt. Ich habe eine Dashcam und das video abgespeichert darauf ist zu sehen wie ich auf einer zweispurigen straße auf der linken seite ein auto überhole, kurz vor ende der zweiten Straße habe ich nochmal gas gegeben um das Auto zu überholen und habe mit genügend Sicherheitsabstand wieder eingeschert. Das andere Auto hatte zuvor den Blinker links eingeschalten da er abbiegen wollte. Ich hatte genug abstand beim einscheren und würde behaupten ich hätte in dieser situation niemanden genötigt da er noch gar nicht zum abbiegen ansetzten konnte da die straße noch zweispurig war. Trotzdem wurde ich angehupt+Lichthupe, ist auf dem Video leider aber nicht zu sehen und hören da ich noch die Frontansichz habe ohne Audio. Ich muss aber auch zugeben dass ich beim überholvorgang 134Km/h statt 100 gefahren bin und gegen ende minimal auf die sperrfläche gefahren bin um eben den sicherheitsabstand einzuhalten und nicht zu früh einzuscheren (maximal 0.5 meter). Jetzt meine frage am Samstag ist mein termin, wie soll ich vorgehen und kann ich das video als beweis nutzen da ich selber ja über dem Tempolimit gefahren bin, allerdings erkennt man dass ich niemanden genötigt habe und unrecht angezeigt wurde. Vielen dank für eure hilfe.

Polizei, Anwalt, Anzeige, Nötigung, Strafe, Tempolimit, Nötigung im Straßenverkehr, Dashcam