Meister-Bafög – die meistgelesenen Beiträge

Bedenken bei meinem Ergebnis in der Meisterprüfung, wie soll ich vorgehen.?

Schönen Guten Abend liebe Community,

Ich warte jetzt schon 3 Monate lang auf das Ergebnis meiner Meisterprüfung

als Maurer/-und Betonbauermeister Teil 1 u. 2. Am Freitag bin ich von der Arbeit

nach Hause gekommen und habe Post bekommen. Ich habe den Brief aufgemacht und dann kam mir ein Ergebnis entgegen, was ich absolut nicht erwartet habe, trotz meiner Anstrengung, lückenlosem Ausfüllen und guten Leistungen, beide Teile die Note 6 ungenügend. Auch mein Werkstück, war fertiggestellt und im Lot. Eine 6 wäre ja wenn ich nicht fertig geworden wäre o.ä. andere die nicht fertig wurden haben bestanden.

Ich war natürlich erstmal geschockt. An dem Ergebnis hang fest, ob ich meinen Meistertitel bekomme (Teil 3 u. 4 schon bestanden) und auch mein jetziger Job, da ich dort einen Vertrag unterschrieben habe für 1 Jahr.

Ich habe mir so viel mühe gegeben, Tag u. Nacht gelernt, so viel Geld bezahlt. Und jetzt soll ich in beiden Teilen eine 6 haben? Ich hatte von Anfang an mit der Klasse kein gutes Verhältnis, auch die Dozenten und Prüfer kamen mir suspekt vor und machten auch täglich blöde Bemerkungen.

In den Rezensionen der Handwerkskammer habe ich auch schon gelesen, das solche Situationen auch schon bei anderen Schülern vorkamen, wo einfach nicht objektiv bewertet wurde.

Ich weiß jetzt einfach nicht was ich tun soll, meine finanziellen Mittel für eine erneute Prüfung sind jetzt auch aufgeschöpft. Meine Meisterprämie bekomme ich jetzt auch nicht.

Das ist alles ein Riesen Rattenschwanz. Ich weiß nicht mehr weiter...

Wie erkläre ich das meinem Arbeitgeber und sollte ich Widerspruch einlegen? Bringt das überhaupt was? Einsicht in die Prüfungsunterlagen? Wen soll ich dann als neutrale Person mitnehmen? So viele Fragen..

Vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben oder hat schon ähnliches durch..

Liebe Grüße

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Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?

Guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:

1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte

2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)

3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).

Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.

Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.

Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/

Danke im Voraus!!! :)

Finanzen, Recht, BAföG, Meister-Bafög, Techniker, AFBG