Gemeinsames-sorgerecht – die meistgelesenen Beiträge

Muss der Ex-Partner das Geld vom Sparkonto der Tochter (gemeinsames Sorgerecht) auf dieses zurückzahlen, wenn er es ohne Zustimmung der Mutter abgehoben hat?

Mein Ex und ich sind geschieden und leben weit voneinander entfernt (500 km). Unser gemeinsamer Sohn (13) lebt bei ihm. Unsere gemeinsame Tochter (10) bei mir und hat da auch ihren Lebensmittelpunkt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei unsere Kommunikation bei Null liegt. Beide Kinder haben Sparkonten auf ihren jeweiligen Namen bei einer Bank in unserer (meiner) Stadt. Die Unterlagen zu diesen Konten hat bis heute mein Ex in Verwahrung, was bisher kein Problem für mich darstellte. wir beide sind verfügungsberechtigt. Jetzt wollte er beide Konten auflösen und schickte mir die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift zu. Auf meine Nachfrage, weshalb diese Konten aufgelöst werden sollten und was mit den Geld geschehen soll, kam keine Antwort. Bei einer Nachfrage  in der Bank stellte ich fest, dass  er das Konto der Tochter leergeräumt hat, ohne dieses mit mir abzustimmen. Auf dem Konto des Sohnes befand sich noch Geld. Meine nochmalige Erfragung, wo das Geld sei und die Bitte nach Erklärung ist bis heute unbeantwortet. Unserer Tochter hat er wohl erzählt, dass er ihr das Geld nicht wegnehmen will, sondern es anders anlegen möchte, um "ein Auge drauf zu haben"! Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung auf das Sparkonto der Tochter? Ich hätte keine Kenntnis über das "neue" Konto und auch keine Verfügungsgewalt. Kann er ein neues Konto auf den Namen unserer Tochter anlegen ohne meine Zustimmung? Danke!

Familie, Recht, gemeinsames-sorgerecht, Kinder und Erziehung, Wirtschaft und Finanzen

Gemeinsames Sorgerecht:Bin ich in der Pflicht, meinem Exmann Zeugnisse, Doku. d. Kinder vorzulegen?

Hallo,

meine 2 Kinder sind geregelt, wenn auch in größeren Abständen bei Ihrem Vater. Er interessierte sich bislang nicht viel für Schule, Zeugnisse usw. Sämtliche Förderungen, LRS-Training, Schwimmstunden, Sport usw. zahle ich. Er zahlt aber Unterhalt - wenn auch überschaubar, da er ein geringes Einkommen hat. Dies schwank aber immer mal wieder, da er sich oft beruflich umorienierte.......Wann immer ich ihn nach Unterlagen frage (Einkommensnachweis usw) ist er fast eingeschnappt und denkt, ich will ihm was. Doch das ist doch das gute Recht der Kinder, oder???? Er könnte schon längst viel mehr verdienen und keiner kriegt´s mit. Ich will nicht mehr, als den Kinder zusteht und er zahlen kann - das vorweg! Jedenfalls verlangt er nun im Gegenzug, daß ich ihm Zeugnisse und Termine der Kinder mitteile? Bin ich dazu verpflichte? Auch beschwert er sich bei mir, wenn die Kinder ihn nicht anrufen. Mein Großer ist alt genug, das selbst zu entscheiden (15 Jahre). Muß ich mir das alles antun?Ich habe mal gehört, daß sich ein Vater bei gemeinsamem Sorgerecht SELBST darum kümmern muß. Mir geht´s nur um´s Prinzip: ich habe alle Sorgen, Nöte und Lasten der Kinder aufzufangen, er hat nur die Schoko-Wochenenden und nun soll ich mich auch noch darum kümmern, daß ER ständig informiert ist, Unterlagen erhält usw., obwohl es ihn ja gar nicht wirklich interessiert? Wie sieht die Rechtslage da aus? Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich wißt, wie es gehandhabt wird. Danke!

Familie, gemeinsames-sorgerecht

Kann das Jugendamt entschieden, ob wir nicht umziehen dürfen?

Hey lieber Leser,

Kleine Backstory:

Meine Exfreundin und ich haben 2014 ein gemeinsames Kind bekommen. Nach der Trennung wohnte unsere Tochter bei ihr. Sie bekam nach kürzerer Zeit 4 weitere Kinder dazu. 2019 kam es dann dazu, dass das Jugendamt ihr durch Drogenmisbrauch und Vernachlässigung alle Kinder aus ihrer Familie nahm und sie in Pflegefamilien brachten. Meine Tochter habe ich natürlich aufgenommen. (Ich musste zuvor um Umgang kämpfen) Meine Tochter wohnt nun bei mir, meiner Verlobten und anderen 2 weiteren Kindern und bald auch ein neues Geschwisterchin. Meine Tochter ist durch die Vergangenheit sehr auffällig geworden...Bindungsstörung, frühe Depressionen, schwache Bipolarestörung und Adhs. Ihre Mama hat sich sehr lange nicht mehr gemeldet gehabt, gab vor dem Jugendamt mir die Schuld. Jetzt hatte ich letztes Jahr im Juni mit dem Jugendamt regelmäßige Treffen vereinbart, in dem unsere Tochte ihre Mutter sehen kann. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Die Situation jetzt:

Unsere Wohnung wurde von den Vermietern gekündigt und wir haben in einem anderen Ort und Bundesland ein Haus gefunden, was 200 qm mehr und einen Garten besitzt. Der Ort bietet für meine Tochter sowohl Reittherapie und andere Angebote die wir wahrnehmen können. Alles in allem hätte unsere Tochter sowieso mehr Vorteile durch den Umzug. Sie findet das Haus super und wollte bei der Besichtigung am liebsten da bleiben. Aber ich weiß genau, dass meine Exfreundin dem Umzug nicht zustimmen wird, da es 350qm entfernt von ihr ist. Wie kann ich am besten vorgehen. Darf sie uns den Umzug verbieten? Darf das Jugendamt uns den Umzug verbieten? Das Problem ist, dass wir Ende März schon dort einziehen würden und nicht mehr viel Zeit haben.

Wir haben die Idee gehabt, dass wir ihn 1 mal im Monat zu ihr bringen und sie 1 mal im Monat zu uns kommen kann (allerdings mit Zug) und wir sie auf halberstrecke abholen.

Haus, Familie, Umzug, Sorgerecht, Recht, gemeinsames-sorgerecht, Jugendamt, Kinder und Erziehung

Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?

Hallo zusammen,

Zur Ausgangssituation: Beide Jungs (7 und 11 Jahre) leben bei der Mutter. Alle 14 Tage ist ein Papawochenende, beide Eltern haben gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht. An einem regulären Papawochenende holt der Kindsvater die Jungs ab, und fährt anschließend, ohne die Kindsmutter darüber zu informieren, mit Ihnen und anderen Verwandten seinerseits an die Ostsee (ca. 300 KM entfernt) und übernachtet dort mit den Kindern. Kurz vor dem Abholen verlangt er, dass die Kinder bitte wettergerecht angezogen sein sollen, da er sie zu Fuß abholt und es kalt draußen sei (Wohnort Potsdam - Brandenburg).

Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren? Es geht nicht zwingend um die Einwilligung eines solchen Urlaubs (den Kindern sei jeder Urlaub absolut gegönnt). Es uns vielmehr um die Tatsache, dass die Kindsmutter nicht darüber bescheid wusste, wo sich ihre Kinder aufhalten. Auch hatte sie keinerlei Chance, den Kindern passende, wetterbedingte Kleidung für die Ostsee (im Winter - es schneite wohl) mitzugeben. Die Jungs waren erst kürzlich genesen von einem grippalen Infekt.

In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.

Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.

Sowohl der Kindsvater, als auch der Großvater (der mit dabei war) hatten wenige Tage zuvor (der Kindsvater sogar am selben Tag) telefonischen Kontakt mit der Mutter. Es wurde zu keinem Zeitpunkt über diesen Urlaub informiert, nicht einmal im Nachhinein wurde darüber ein Wort verloren. Lediglich die Kinder berichteten vom Urlaub, und darüber, wie sehr sie dort gefroren hatten. Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.

Über eine sachliche, objektive Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Urlaub, Familie, Sorgerecht, Recht, gemeinsames-sorgerecht, Kinder und Erziehung, Kindsvater