Woher wissen die Ämter dass für ein Kind das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird?
Hey liebe Leute,
seit geraumer Zeit beschäftigt mich eine Frage auf die ich aber irgendwie nirgends eine Antwort gefunden habe.
Weiß einer von euch wie und wo die gemeinsame Sorge eines Kindes eingetragen wird? Bzw. woher wissen bestimmte Ämter bei dessen Angelegenheiten beide Sorgeberechtigte Eltern zustimmen müssen, dass für dieses Kind auch eine gemeinsame Sorge besteht?
Kann die Mutter auch ohne Einverständnis vom Vater irgendwelche Papiere bezüglich des Kindes unterschreiben?
3 Antworten
Im Falle man ist während der Niederkunft der Mutter verheiratet haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
Haben nicht miteinander verheiratete eine Sorgerechtserklärung vor amtlicher Stelle (i.d.R. beim Jugendamt) getroffen, gilt diese. Besteht in diesem Fall keine solche Erklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Möchte der Vater einen Sorgerrechtliche Fragestellung erörtern gilt das sich die Eltern absprechen sollten. Ist dies nicht möglich und es besteht gemeinsames Sorgerecht darf der Vater sich bei Dritten informieren, wenn die Sorgerechtserklärung dies zulässt. Besteht keine Vereinbarung kann diese zur not auch gerichtlich vereinbart werden. (Was kein einfacher Weg ist)
Tipp: (zwischenmenschlicher) Streit ist keine zielführender Weg um die gemeinsame Sorge auszuüben.
Solltest du das alleinige Sorgerecht HABEN, dann musst du dir eine Bescheinigung holen beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Dort, wo wo er die Vaterschaft anerkannt hat.
Wenn die Eltern verheiratet sind oder waren, dann hat man automatisch die gemeinsame Sorge. Wenn nicht, gibt es dazu einen Beschluss vom Gericht.
Bei Unverheirateten wurde die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt oder Gericht begründet. Dazu gibt es dann die entsprechenden Urkunden.
Und fürs Amt ist es im Sorgeregister
Was genau ist mit der sorgerrechtlichen Fragestellung gemeint?