Woher wissen die Ämter dass für ein Kind das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird?

3 Antworten

Im Falle man ist während der Niederkunft der Mutter verheiratet haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

Haben nicht miteinander verheiratete eine Sorgerechtserklärung vor amtlicher Stelle (i.d.R. beim Jugendamt) getroffen, gilt diese. Besteht in diesem Fall keine solche Erklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Möchte der Vater einen Sorgerrechtliche Fragestellung erörtern gilt das sich die Eltern absprechen sollten. Ist dies nicht möglich und es besteht gemeinsames Sorgerecht darf der Vater sich bei Dritten informieren, wenn die Sorgerechtserklärung dies zulässt. Besteht keine Vereinbarung kann diese zur not auch gerichtlich vereinbart werden. (Was kein einfacher Weg ist)

Tipp: (zwischenmenschlicher) Streit ist keine zielführender Weg um die gemeinsame Sorge auszuüben.


pengpengbro 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 10:15

Was genau ist mit der sorgerrechtlichen Fragestellung gemeint?

Solltest du das alleinige Sorgerecht HABEN, dann musst du dir eine Bescheinigung holen beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Dort, wo wo er die Vaterschaft anerkannt hat.


pengpengbro 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 09:42

Der sogenannte Negativtest richtig?

Wenn die Eltern verheiratet sind oder waren, dann hat man automatisch die gemeinsame Sorge. Wenn nicht, gibt es dazu einen Beschluss vom Gericht.

Bei Unverheirateten wurde die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt oder Gericht begründet. Dazu gibt es dann die entsprechenden Urkunden.

Und fürs Amt ist es im Sorgeregister