Tagesmutter ohne Einwilligung vom KV?
Hey Leute, ich hab eine Frage und zwar habe ich einen 2 jährigen Sohn.
Sein Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Unser sohn wohnt aber bei mir also habe ich auch das aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich weiß das der kindsvater sehr sehr eigenwillig ist wenn es darum geht wer mit seinem Kind Umgang hat.
Meine frage: brauche ich eine Einwilligung bzw. Unterschrift von ihm wenn ich eine Tagesmutter engagieren möchte?
4 Antworten
Für die Beauftragung einer Tagesmutter werden sie in der Regel seine Zustimmung und Unterschrift brauchen. Eine Ausnahme wäre es, wenn die Tagesmutter nur kurzfristig für ein paar Tage beauftragt wird, etwa weil eine kurzfristige Ersatzbetreuung benötigt wird.
Ich weiß das der kindsvater sehr sehr eigenwillig ist wenn es darum geht wer mit seinem Kind Umgang hat.
Da ist ein Einfluss für den Kindsvaters hingegen begrenzt. Er hat da zwar grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht wenn es um Grundsatzentscheidungen des Umgangs geht, dieses bezieht sich aber ausschließlich auf das Kind.
Umgang ergibt sich aber häuftig indirekt und er hat keinen Einfluss auf Rechte Dritter. Er kann z.B. mitbestimmen in welcher Kita oder Schule das Kind angemeldet werden soll. Er kann natürlich nicht mitbestimmen, welche anderen Kinder in diese Kita oder Schule gehen oder wer dort arbeitet. Ebensowenig kann er bestimmen ob und mit wem Sie zusammenleben.
weiss ich leider nicht
aber finde das irgendwie so schön das er darauf aufpassen will bzw nicht will das jeder mit dem kind in kontakt gerät (umgang halt keine ahnung )🥺🥺🥺
(falls ich es richtig verstanden habe)
du kannst ihm doch das kind geben und er könnte darauf aufpassen in der Zeit wo du arbeiten oder so bist
Ahsoo dann habe ich das falsch verstanden sorry
aber würde ihn nicht fragen und glaube auch nicht das du eine Unterschrift oder so brauchst
Natürlich nicht, hab es nur geschrieben damit man versteht wieso ich das wissen möchte, bevor ich noch Öl ins Feuer gieße.
Falls man nämlich die Einwilligung braucht, dann müsste ich es gar nicht erst ansprechen...
Ich schätze, die brauchst du. Aber wenn du arbeitest, profitiert davon ja auch das Kind. Wenn er dich also schlicht aus Prinzip blockiert, kann diese Zustimmung sicher auch vom Gericht ersetzt werden. Wäre halt zusätzlicher Stress.
Ja er hat erst damals ohne mein Wissen das gemeinsame Sorgerecht beantragt, damals hatte ich auch noch kein Problem damit, also bzw hat er mir damals auch noch nicht so die Hölle heiß gemacht was zum beispiel neue Partner angeht. Er ist ein toller papa das möchte ich gar nicht abstreiten, aber was sowas angeht ist er echt extrem schwierig.
Aber eine Frage:
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Denn da kann man normalerweise anrufen und fragen ob es gute Chancen dafür gibt.
Er verbietet mir ja schließlich auch neue Partner bis unser Sohn 18 ist 🤦♀️ weil er nicht will das andere Männer mit ihm Kontakt haben.
Er kann es Ihnen schlicht nicht verbieten einen neuen Partner zu haben. Seine Meinung ist da irrelevant. Bei einer Ehe würde aber Ihr Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Kleinkindes hinter den Unterhaltsanspruch gegenüber den Ehepartner zurücktreten. Auf den Unterhaltsanspruch des Kindes (Kindesunterhalt) hätte das hingegen keine Auswirkung.
Du benötigst seine Unterschrift. Genauso wie für den Kindergarten oder die Schule.
Sollte er dies grundlos verweigern, dann muss es halt ein Gericht klären.
Und was das "Kontaktverbot" zu anderen Männern betrifft, bis das Kind 18 ist: das ist natürlich kompletter Humbug!
Wenn das Kind bei dir ist (das gilt auch wenn das Kind bei ihm ist), kannst du Kontakt haben zu wem du willst. Sollte er durch den Kontakt das Kindeswohl gefährdet sehen (weil es sich z.B. um einen stadtbekannten Kinderschänder handelt), dann kann er vor Gericht gehen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Beim gemeinsamen Sorgerecht haben auch Beide das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht! Es ist Teil der elterlichen Sorge und kann nur auf Antrag herausgelöst werden.
Frag doch mal beim Jugendamt nach, dann haste sofort die richtige Antwort.
Soso, er verbietet Dir, dass Du nen neuen Partner hast?
Wenn du also (Alter heute + 18 Jahre) geworden bist, dann willste die verlorene Zeit nachholen? Na denn...
Ja er meinte halt das ich keinen freund haben darf bis unser Sohn 18 ist.
Und das jaaaa kein typ seinem Sohn anfassen darf und sowas...
🤷♀️
Ich lass mich davon natürlich nicht unterbuttern, ist aber bei solchen Sachen jetzt echt heikel das anzusprechen.
Also er hat seinen Sohn jedes Wochenende.
Es geht mir aber um unter der Woche. Das mit " wer Umgang mit dem Kind hat" ist eher negativ gemeint.
Er verbietet mir ja schließlich auch neue Partner bis unser Sohn 18 ist 🤦♀️ weil er nicht will das andere Männer mit ihm Kontakt haben.
Ich möchte unter der Woche wieder arbeiten gehen