informationspflicht bei urlaub im ausland?

2 Antworten

Quelle: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-urlaub/12/

Das ist nicht einfach. Guckst du:

1. Urlaub und gemeinsames Sorgerecht

Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts  bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden
bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon
abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von
demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.

Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind

Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall
zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und
verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner
Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen
Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das
bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen
müssen.

Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2
BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein
Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des
Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne
des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu
rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum
Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der
Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen
entsprechenden Beschluss erlassen.

Andersherum ist jedoch ein ohne Einverständnis eines der Berechtigten
angetretener Urlaub nicht im Sinne des Gesetzes. Er verstößt gegen die
Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich
gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa
wegen Kindesentführung) einleiten kann.

Wer hat das Aufenthalt Bestimmung recht ?und das sorgerecht ...?....wenn sie beides hat muss sie nichts sagen ...wäre natürlich "nett"von ihr wenn sie es tut ....wie sich das für normale erwachsene Menschen gehört .... Väter machen sich ja auch sorgen 

LG mel

Melanieursula  10.08.2016, 06:55

Also hab übersehen das ihr beide das sorgerecht habt ....sie muss dir Bescheid geben ....sie braucht für alles deine Unterschrift ...Ärzte schule usw....sie darf fast nix alle r endscheiden ....ich bin such grad in dieser Situation ...und weiß es einfach ...

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