Urlaub mit Kindern bei geschiedenen Eltern?

6 Antworten

Hat er doch:

nach Spanien

Er muss dir keine konkrete Adresse mitteilen. Wäre natürlich schön, wenn man so ein vernünftiges Verhältnis zu einander hätte, dass man Genaueres ohne nachbohren zu hören bekommen würde. Scheint ja aber leider nicht so zu sein.

Für den Fall einer Urlaubsreise bedeutet dies, dass der Umgangsberechtigte sie mit seinem Sprössling nur dann ohne die ausdrückliche Einwilligung des anderen Elternteils unternehmen darf, wenn sie alltäglich und für das Kind nicht von erheblicher Bedeutung ist. Darüber, wann dies der Fall ist, kommt es häufig zum Streit. Reisen innerhalb Deutschlands oder der EU wird man überwiegend als erlaubt anzusehen haben, sofern dabei die üblichen Verkehrsmittel genutzt werden. Anders kann es aussehen, wenn der Vater sein Kind zum Beispiel auf dem Motorrad mitnehmen möchte oder im Urlaub mit ihm gefährliche Sportarten auszuüben plant. In solchen Fällen wird man meist nicht mehr von einer Angelegenheit des täglichen Lebens ausgehen können, mit der Folge, dass der Umgangsberechtigte über solche Unternehmungen nicht alleine entscheiden darf. Besonders hohes Konfliktpotenzial besteht immer dann, wenn die Eltern Risiken unterschiedlich einschätzen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/umgangsrecht-ferien-feiertage/#urlaubsreisen

Allerdings:

Für den Fall einer Flugreise sollte jedoch eine Reiseerlaubnis unterschrieben werden.
Auch eine Kopie des Ausweises zum Abgleich der Unterschrift braucht der Ex-Partner. Gerade bei alleinreisenden Vätern wird genau hingeschaut und an einem kritischen Grenzbeamten kommt man nicht so leicht vorbei.

https://www.flugverliebt.de/kind-verreist-mit-ex/

Das wäre doch ein Aufhänger um genaueres zu erfahren. Sage ihm, dass du den Ort in die Reiseerlaubnis einfügen möchtest, für den Fall der Fälle...

Bei einer Auslandsreise braucht er dein schriftliches Einverständnis (wenn die Kinder minderjährig sind). Darauf muss er angeben, von wann bis wann er wo genau hinfährt. Was er dann dort macht, ist allerdings seine Sache.

(Ich hab sowas auch schon für meinen Ex unterschrieben und mich gefreut, dass mein Kind einen schönen Urlaub hat.)


mastermindet  05.06.2025, 10:42

nö er braucht kein schriftliches einverständnis innerhalb der eu

Das kommt darauf an, wie viel Vertrauen Du zu Deinem Ex hast. Mir reichte es vollkommen zu wissen, dass mein Ex - geteiltes Sorgerecht - mit unseren Mädels in Frankreich Urlaub macht.

Aber natürlich gibt es Regelungen für Deinen Fall:

Bei gemeinsamer Obsorge können beide Eltern Entscheidungen über Urlaubsreisen des Kindes treffen. Gibt es beispielsweise eine Kontaktregelung, kann jeder Elternteil per se den Aufenthalt beziehungsweise Urlaubsort des Kindes in seiner Kontaktzeit selbst bestimmen. Wenn der andere Elternteil im Rahmen des Ferienbesuchsrechts ins Ausland fährt, ist auch grundsätzlich der Reisepass des Kindes auszufolgen. Man hat aber das Recht, den Aufenthaltsort beziehungsweise Urlaubsort des Kindes zu kennen.
Die Eltern sollen in dem Zusammenhang das Einvernehmlichkeitsgebot beachten. Das bedeutet, dass sich die Eltern in wichtigen Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder abstimmen, und den anderen Elternteil auch informieren sollen. So auch bei Urlaubsreisen des Kindes. Das Einvernehmlichkeitsgebot darf aber auch nicht überspannt werden. Jeder Elternteil kann für sich Alltagsentscheidungen treffen, ohne, dass man darüber die Zustimmung des anderen Elternteils braucht. Müsste man jedes Mal, den anderen Elternteils um Erlaubnis fragen, wenn man die Kinder zum Sonntagskaffee bei der Oma mitnehmen möchte, wäre das auch nicht lebbar.
Möchte ein Elternteil im Rahmen seines Kontaktwochenendes mit den Kindern einen Kurztrip unternehmen, wird man dafür nicht extra die Zustimmung des anderen Elternteils einholen müssen. Ist auf der anderen Seite eine längere, oder gar mehrwöchige Reise in ein weit entferntes, möglicherweise gefährliches Land geplant, wird es schon notwendig sein, den anderen Elternteil zu informieren und auch diesbezüglich ein Einvernehmen mit ihm herzustellen.

Hier mehr lesen: https://www.derstandard.de/story/2000138238377/was-muss-beim-urlaub-mit-dem-kind-bei-getrennt-lebenden

Nein, er ist dir keine Rechenschaft schuldig was er während seinen Umgangszeiten mit den Kindern unternimmt.

Wenn ihr beide das Sorgerecht habt sollte eine schriftliche Erlaubnis von dir mit sich führen, sonst kann es bei einer Kontrolle Schwierigkeiten geben.


mastermindet  04.06.2025, 11:20

innerhalb der eu nicht

mastermindet  05.06.2025, 10:44
@hachri

das jugendamt hat sendepause und davon eh keine ahnung. innerhalb der eu brauchts keine schriftliche erlaubnis und wird auch nix kontrolliert