Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium?

Guten Tag,

ich sitze aktuell vor meiner Steuererklärung und es stellt sich mir die Frage, wie ich die Fahrtkosten zu meiner Hochschule geltend machen kann.

Folgende Situation:

  • Ich arbeite an 4 Tagen die Woche. (5km Entfernung)
  • Ich studieren an 2 Tagen die Woche. (70km Entfernung)
  • Das Studium ist berufsbegleitend (duales Studium) und ein Zweitstudium (Ausbildung abgeschlossen).

Nun meine Frage: Ich nehme an, dass ich die Fahrtkosten zu meiner Ersten Tätigkeitsstätte per Entfernungspauschale absetzen kann. Nun bin ich aber noch zwei Tage am Studieren (dies gilt als Arbeitszeit - wenn dies von Belangen ist). Ich fahre dort hin in einer Fahrgemeinschaft. Für Tage, an denen mein Kollege fährt, zahle ich ihm einen von uns festgelegten Betrag. Für Tage an denen ich fahre, zahlt er mir einen festgelegten Betrag. Dazu ist noch zu erwähnen, dass ich mit einem nicht auf mich angemeldetes Auto fahre, für welches ich aber abhängig der gefahrenen Strecke bezahle. Wie kann ich diese nicht unerheblichen Kosten geltend machen? Wäre dies eventuell ebenfalls über die Entfernungspauschale abzusetzen? Gilt dies eventuell ebenfalls als Erste Tätigkeitsstätte an 2 Tagen die Woche? Oder kann ich dies - trotz nicht selbst angemeldetem Auto - als "Werbekosten: Fortbildungskosten" absetzen?

Vielen Dank im Voraus onkeldieter

Steuern, Steuererklärung, Fahrtkosten, berufsbegleitendes Studium