Zweitfrau meines Vaters hat mein Erbe unter ihren Klndern verteilt. Was kann ich jetzt machen?

Dichterseele  08.06.2025, 06:12

Sind die Kinder der zweiten Frau Deines Vaters Deine Halbgeschwister, oder sind das Stiefgeschwister (von ihr in die Ehe gebracht)?

Duxsta1980 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 06:20

Das sind ihre Kinder. Sind alle schon weit im Erwachsenenalter.

4 Antworten

Als ich nach längerer Zeit in das Haus gegangen bin um die Schlüssel in Empfang zu nehmen musste ich feststellen das viele Sachen einfach weg sind. Ihre Kinder haben zugegeben gewisse Dinge zu haben wollen es aber nicht zurückgeben. Auch wird von Schenkung gesprochen obwohl die Sachen lange nach dem Tod meines Vaters noch da waren.

Für mich alles ziemlich unverständlich.

Du hast das Erbe deines Vaters angetreten die Sachen aber nicht in Besitz genommen sondern jahrelang bei seiner zweiten Frau gelassen.

Wie soll man das den deuten, ganz offensichtlich hattest du also kein Interesse an dem Erbe.

Das dann alle davon ausgegangen sind du hättest diesen Besitz aufgegeben und kein Interesse daran finde ich absolut nachvollziehbar.


Duxsta1980 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 17:20

Wie können alle davon ausgehen das ich das Erbe aufgegeben habe ? Ich habe das Erbe angetreten also habe ich den Erbschein. Warum auch nicht, schließlich haben meine Eltern und am Ende mein Vater sauer abbezahlt. Ich wohne in Berlin habe da mein Leben meine Arbeit , das Haus ist in Blankenfelde also nicht gleich um die Ecke. Die Frau von meinem Vater hatte ein lebenslanges Wohnrecht, heißt das ich nicht mit meinen Kindern und Lebenspartner dort hätte einziehen können. Wir hatten schon immer ein schwieriges Verhältnis mit ihr aber dennoch habe ich, Kids und Partner uns so gut es ging um den Garten gekümmert. Aber irgendwann kam der Punkt das ich nicht mehr ertragen habe das sie trotz der Unterstützung meine Familie ständig beleidigt und angemacht hat. Also war Funkstille. Dennoch war geklärt wie der Stand der Dinge ist. Auch habe ich nur durch Zufall mitbekommen das sie dort nicht mehr lebt, da sich keiner dafür verantwortlich gefühlt hat einfach nur mal anzurufen oder zu schreiben. Sie hatte Wohnrecht aber nicht das alles was wert hat weggeschafft wird. Ich werde mich einfach beraten lassen von einem Anwalt.

Ab zum Anwalt. Alles andere ist Zeitverschwendung


Still  08.06.2025, 06:30

Und ein Anwalt ist Geldverschwendung!

Bei der Beweislage: wie soll ein Gericht da Recht sprechen?

Der Anwalt bekommt sein Geld vom FS, nur kann dieser nicht davon ausgehen, dass er mit Gewinn aus dem Prozeß geht.

HuiPeng  08.06.2025, 07:47
@Still

Ist auch immer die Frage, ob man eine RS hat. Ist für mich persönlich eine ''Pflicht''. Und allgemein wenn man sich eine Beratung holt, wird dich ein guter Anwalt nicht ins verderben stürzen. Da es auch schlecht für ihn ist, also den Anwalt. Aber gut weiß man leider nie.

Still  08.06.2025, 12:54
@HuiPeng

Eine Rechtsschutzversicherung müsste im Vorfeld die Kostenzusage treffen. Dieses macht die Versicherung von einer Erfolgsaussicht abhängig. Im vorliegenden Fall würde ich als Versicherung da nur geringe Chancen sehen.

Ich empfehle, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Duxsta1980 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 06:07

Werde ich machen

"Verstehen Sie sich in der Familie, oder haben Sie schon geerbt?"

Das gibt nur einen hässlichen Streit, der Zeit, Geld und Nerven kostet.

Die Beweislage ist ebenfalls dürftig; da kannst du auf keine Gerechtigkeit hoffen.


Duxsta1980 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 09:02

Aber ich kann mir doch nicht einfach Sachen wegnehmen lassen.

Still  08.06.2025, 12:50
@Duxsta1980

Du müsstest 1. beweisen, was weg ist. 2. das Eigentum daran begründen. Hat es dein Vater gekauft und wenn, wann war das? 3. Wo ist es jetzt? Dass die dir das gegenüber mal erzählt haben, ist wenig Beweis, denn in einem Prozeß dürfen die auch schweigen oder das Gegenteil behaupten.