Zweite Ausbildung als Erwachsener?

3 Antworten

Da gibt es ja eine Azubivergütung, könntest dann je nach Höhe der Vergütung und deiner Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ggf. Wohngeld von der Wohngeldbehörde bekommen.

Denn Du hast dem Grunde nach dann im Regelfall keinen Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit, sonst würdest Du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Musst also ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erreichen.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld.

Sollte das nicht in Betracht kommen, oder nur sehr gering ausfallen, dann bliebe nur noch ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter, da könntest Du dann ggf.eine Aufstockung bekommen, je nachdem wie hoch deine anrechenbare Nettovergütung und dein Grundbedarf nach dem SGB - ll ausfüllen würde.

es gibt Umschulungsprogramme, dort gibt es dann entsprechend auch mehr Kohle als in einer Berufsausbildung von 0.