Zusatzfahrer beim Leihwagen?
Hallo,
per Gesetz gibt es ja einen Unterschied zwischen Miet- und Leihwagen. Wenn man sich einen Wagen mietet, bezahlt man für diesen Geld. Wenn 2 Personen sich den Wagen teilen wollen dann muss meinen einen Zusatzfahrer angeben.
Ein Leihwagen wird einem geliehen, man bezahlt also nichts dafür. Wenn man sich also bei einem Autohaus einen Wagen kauft bekommt man bei Verzögerungen bei der Lieferung o.Ä. einen Leihwagen gestellt. Jetzt die Frage: Muss hier auch ein Zusatzfahrer angegeben werden, wenn eine andere Person den Wagen fahren möchte / muss?
3 Antworten
Gesetzlich ist das gar nicht relevant. Und das Fahrzeug dass ich zur Probefahrt oder aus Kulanz kostenlos "geliehen" bekomme ist auch rechtlich das gleiche wie ein Wagen von sixt
Es wird ein überlassungsvertrag gemacht und da steht drin wie hoch die eigenbezeiligung bei einem Schaden ist, wann man es zurückgeben muss und wieviele km frei sind.
Lässt man ohne triftigen Grund jemand anders ans Steuer kann es sein dass im Schadensfall die Vollkasko nicht oder weniger zahlt. Was die Ausnahmen betrifft steht im kleingedruckten der Versicherung.. normalerweise ist das ok wenn man selber nicht fahrtüchig ist .. bei manchen Verträgen reicht es auch wenn man im auto sitzt oder abgeholt wird.
Wichtig ist für den Halter bzw. Verleiher: er hat deinen FS kontrolliert und wenn jemand anders fährt bist du verantwortlich dass der auch einen gültigen FS hat
Und was ist wenn gar kein Vertrag gemacht wurde und nur der Führerschein einer Person kontrolliert wurde? Die andere Person aber auch eine gültigen Führerschein besitzt?
Ein Leihwagen wird einem geliehen, man bezahlt also nichts dafür.
Träum weiter; und wovon sollen die ganzen Leihwagen bezahlt werden?? was glaubst wie die ganzen Autoverleiher ihr Geld verdienen!
du kannst einen Mietwagen anfordern, im Prinzip wie ein Taxi, nur dass du den Mietwagen selbst anfordern musst, per Handy.
Dann sind das aber keine "Autoverleiher" ;-) Und wir als Verein verleihen tatsächlich Fahrzeuge. Und "meine" Werkstatt leiht mir im Reparaturfall tatsächlich ein Auto. Und ja, da müssen alle Fahrer vorher angegeben werden.
Punkt 1: Ich habe doch genau den Fall (mit der Lieferverzögerung) in meiner Frage beschrieben
Punkt 2: Hast du mir ja mit deiner eigentlichen Antwort gar nicht auf meine Frage geantwortet und wurdest eher noch patzig dabei, aber zum Glück wurdest du ja von einem tatsächlichen Autoverleiher korrigiert
Punkt 3: Der Händler ist aber bis Montag nicht mehr erreichbar, deswegen kann ich den nicht mehr fragen. Ich brauche aber den Wagen jetzt noch am Wochenende. Deswegen stelle ich ja die Frage hier um eine eventuelle hilfreiche Antwort zu bekommen um auf der sicheren Seite zu sein, wenn ich den Wagen nutze
Ja, ein zusätzlicher Fahrer muss immer angegeben werden.
Und wie sieht das aus, wenn mir beispielsweise ein Familienmitglied einen Wagen zur Verfügung stellt?
Dazu einfach mal ein bisschen lesen und verstehen: https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/auto-verleihen/
Ich glaube du verstehst nicht was ich meine. Mein Vater hat ein Auto für die Firma gekauft auf diesen bin ich auch angemeldet, es kommt aber zur Verzögerung der Lieferzeit. Wir haben netter Weise heute einen Leihwagen vom selben Autohaus erhalten, weil wir nun mal für die Firma ein Auto benötigen. Jetzt ist aber die Frage ob nur mein Vater mit dem Leihwagen fahren darf oder ob ich das auch darf. Für den Leihwagen haben wir keinen Cent bezahlt. Und wie gesagt, Leihwagen und Mietwagen sind PER GESETZ nicht das selbe. Ein Leihwagen wird eben unentgeltlich VERLIEHEN