Nur Probleme mit Autohaus?

2 Antworten

Du hast das ganze autohaus gekauft? XD

Ich würde eine schriftliche Nachfrist zur Lieferung setzen und bei weiterer Verzögerung auf Schadensersatz bestehen oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 280, 323 BGB).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

alarm67  26.04.2025, 12:01

Da es gem. Kaufvertrag keinen festen Liefertermin gibt, ist eine Nachfrist vermutlich der falsche Weg!

"Bestätigt wurde allerdings der unverbindliche Liefertermin in der 17 kW.