Zollbeamter Gehobener Dienst oder mittlerer dienst?

6 Antworten

  1. Grundsätzlich verdienen Beamte im gehobenen Dienst mehr bei gleichem Dienstalter und gleichen Zulagen. Ein ZAI+Z mit FIU-Zulage bekommt wiederum mehr Geld als ein frischer ZI im SG B.
  2. Das wurde dir gestern schon beantwortet.
  3. Leistungsgrundsatz. Wer vernünftig arbeitet (und es sich nicht mit dem Vorgesetzten verscherzt), bekommt gute Beurteilungen und kann nach oben spazieren. Wer nur Dienst nach Vorschrift macht, kann prinzipiell auch nie befördert werden.

Und nochmal: der Zoll ist eine Bundesbehörde. Du hast keinen Anspruch darauf, in Baden-Württemberg zu bleiben. Spätestens mit der Eröffnung des BER werden einige Abordnungen und Versetzungen zum Hauptzollamt Berlin kommen.

1. Wer verdient mehr

Das kommt auf den jeweiligen Beamten an. Im Schnitt aber natürlich der gehobene Dienst, da dies eine Laufbahn höher ist.

2.was sind Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung

Mittlerer Dienst = Mittlere Reife
Gehobener Dienst = Abitur oder Fachhochschulreife, da Studium

3. Wie lange muss man arbeiten damit man befördert wird z.b A9 bis A10

Das kommt auch wieder auf den Beamten an (Beurteilung) und die Haushaltslage. Meist kann man jedoch frühestens nach der Probezeit befördert werden. Die beträgt je nach Laufbahn 2-3 Jahre.

Zollbeamter Gehobener Dienst oder mittlerer dienst?
Woltw fragen was der Unterschied ist Kn badenwürtemberg der 2 Stufen
1. Wer verdient mehr
2.was sind Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung

Passende Links habe ich Dir gestern geschickt.

So wird das nichts....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gehobener Dient - Abitur / Fachhochschule / Eingangsstufe A9

Mittlerer Dienst - gibt es fast keine Beamtenstellen mehr! Außerdem wird dieser Beamte vielleicht am Ende seiner Laufbahn in die End-Stufe A9 kommen.

Stossgebet  23.01.2020, 19:54

Beim Zoll werden in der Regel mehr Zollobersekretäranwärter als Zollinspektoranwärter eingestellt. Aussterben dürfte der mD dort nicht.

Im Allgemeinen hast du allerdings recht.

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Barbarosse  23.01.2020, 21:45
@Stossgebet

Dies scheint dann wohl noch eine der wenigen Behörden sein, die überhaupt noch Beamte im mittleren Dienst einstellen.

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Stossgebet  23.01.2020, 23:01
@Barbarosse

Würde ich so nicht unterschreiben. Verschiedene Bundesbehörden (u.a. Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Zollverwaltung, Auswärtiges Amt), verschiedene Polizeien, die Bundeswehrverwaltung, Landesfinanzbehörden, diverse weitere Landesbehörden und verschiedene Kommunen sowie jede Berufsfeuerwehr beschäftigen größtenteils im mittleren Dienst, (die meisten) bilden auch selbst aus und stellen entsprechend ein.

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Barbarosse  24.01.2020, 17:47
@Stossgebet

so weit mir bekannt ist, stellen Kommunalverwaltungen keine Beamte mehr im mittleren Dienst ein, zumindest nicht mehr in den alten Bundesländern. Lt. einem Gespräch mit einem Bundespolizeibeamten (Führungsstab) werden dort auch keine mehr für den mittleren Dienst eingestellt. dies gilt auch für das BKA.

Aber darüber müssen wir ja nicht diskutieren, bei der jeweiligen Bewerbung erfahren dies ja die Bewerber sofort.

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Stossgebet  24.01.2020, 18:17
@Barbarosse

Was die Bundespolizei betrifft, wird dir der Beamte Fehlinformationen gegeben haben; 2019 wurden Polizeimeisteranwärter eingestellt, was auch im September 2020 wieder passieren wird.

Die Kommunalverwaltungen gehen aber immer weiter vom Beamtentum weg und steigen für das zweite Einstiegsamt der ersten Laufbahngruppe oft auf den TVöD um, das stimmt. Das BKA stellt auch keine Vollzugsbeamten im mittleren Dienst ein, richtig.

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Barbarosse  24.01.2020, 18:20
@Stossgebet

Die Kommunalverwaltungen stellen Beamte nur noch für hoheitliche Tätigkeiten ein und dies müssen sie sogar. Für alle anderen Bereiche Angestellte.

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Stossgebet  24.01.2020, 18:38
@Barbarosse

Art. 33 IV GG ist mir geläufig und lässt Raum für Ausnahmen. Hoheitliche Aufgaben können auch Tarifbeschäftigten oder Beliehenen übertragen werden. Ersteres ist dabei in den Kommunen je nach Arbeitsbereich gängige Praxis, Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, solange - dieses Mal vom Bundesverwaltungsgericht entschieden - eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist.

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