Besoldungsstufe aufsteigen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Beamter gelangst du durch eine Beförderung in eine neue Besoldungsgruppe.

Allerdings hast du keinen Anspruch auf eine Beförderung als Beamter, d.h. es kann u.U. passieren, dass du über einen gewissen Zeitraum beispielsweise schon auf einer A11-Stelle sitzt, aber noch nach A10 besoldet wirst. Das ist eben ein gravierender Unterschied zu den tariflich Beschäftigten, bei denen das immer parallel laufen muss.

Wenn du dann befördert wurdest, dann verdienst du natürlich auch mehr - du wirst dann eben nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe besoldet.

Die Erfahrungsstufen haben übrigens nichts mit den Besoldungsgruppen zu tun. Die Erfahrungsstufen richten sich nach deiner Berufserfahrung/Zeitdauer der Tätigkeit im öD. Wenn du befördert und in die nächsthöhere Besoldungsgruppe eingruppiert wirst, ändert sich an deiner Erfahrungsstufe gar nichts - die steigt unabhängig von der Besoldungsgruppe (eben nach Berufserfahrung).

Außerdem musst du berücksichtigen, dass zwischen Beförderungen immer eine Wartezeit liegen muss. In NRW ist es beispielsweise so, dass du nach dem Ende deiner Ausbildung im gehobenen Dienst erst einmal 4 Jahre warten musst, bis du nach A10 befördert werden kannst. Ab dann kannst du maximal in 1-Jahres-Abständen befördert werden.

Tja, Einsatz und Fleiß wirken sich natürlich positiv auf deine Beurteilungen aus und das ist sicherlich förderlich für Beförderungen, aber letztlich hängt es vor allem davon ab, ob dein Dienstherr eine freie Stelle in der nächsthöheren Besoldungsgruppe für dich hat. Wenn du beispielsweise nach A10 besoldet wirst, es aber gerade keine freie A11-Stelle gibt, dann kannst du dich noch so sehr anstrengen - es wird trotzdem nichts mit der Beförderung...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Doesenravioli 
Fragesteller
 08.09.2018, 03:52

danke sehr :)

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Doesenravioli 
Fragesteller
 08.09.2018, 05:03

Kann man auch herabgestuft werden obwohl man gerade befördert wurde?

LG D.

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Lukas77177  08.09.2018, 08:42
@Doesenravioli

Gerne :)

Ja, im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist auch eine Zurückstufung möglich. Aber das kommt ja glücklicherweise nur sehr, sehr selten vor. Also theoretisch zwar möglich in diesem Fall, aber wenn du dir nichts zu Schulden kommen lässt, dann ist es nicht möglich. Eben nur im Falle eines Disziplinarverfahrens...

Wünsche dir schon jetzt viel Erfolg für deine Ausbildung! :)

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Doesenravioli 
Fragesteller
 09.09.2018, 01:39
@Lukas77177

Ich hab noch eine Frage vielleicht wurde sie auch beantwortet aber ich verstehe jetzt nicht wann man befördert werden kann. Nach meiner Ausbildung bin ich automatisch in der A9 Besoldungsgruppe und da bleibe ich 2Jahre in der ersten Stufe, in der zweiten 3Jahre , in der dritten 3Jahre , in der vierten 3Jahre , in der fünften 4Jahre ,in der sechsten 4Jahre und dann in der siebten wieder 4Jahre und dann gelange ich in der höchsten Stufe der 8en.

Kann ich also erst nach 23Jahren in die A10 befördert werden oder geht es auch früher wenn ich z.B. andere Arbeitsstellen aussuche die eine bessere Besoldung anbieten bzw. die der Dienstherr bestimmt?

Danke im Vorraus

MFG D.

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Doesenravioli 
Fragesteller
 09.09.2018, 02:11
@Lukas77177

Bräuchte ich ein Masterabschluss um in die Besoldungsgruppe A10,A11,A12,A13 befördert werden zu können? Was ist die Grenze im gehobenen Dienstgrad?

LG D.

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Lukas77177  09.09.2018, 05:59
@Doesenravioli

Danke für den Stern! :)

Wie gesagt, die Erfahrungsstufen haben mit einer Beförderung nichts zu tun. Du kannst beispielsweise auch befördert werden, wenn du erst in der 3. Erfahrungsstufe bist - das hat nichts miteinander zu tun.

Nach Ende deiner Ausbildung kannst du i.d.R. frühestens nach 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr Wartezeit nach Beendigung der Probezeit) befördert werden, danach höchstens in 1-Jahres-Abständen.

Nein, innerhalb des gehobenen Dienstes brauchst du keinen Masterabschluss, um befördert zu werden. Erst für den Eintritt in den höheren Dienst bräuchtest du evtl. einen Masterabschluss - allerdings ist der auch dann nicht zwingend, sondern es gibt auch noch andere Möglichkeiten, in den höheren Dienst zu gelangen. Aber innerhalb des gehobenen Dienstes brauchst du auf gar keinen Fall einen Masterabschluss. Endamt des gehobenen Dienstes ist A13.

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Doesenravioli 
Fragesteller
 10.09.2018, 00:12
@Lukas77177

Kein Problem ;) und ich bedanke mich für die sehr hilfreichen Antworten!

Wissen sie welche Aufstiegsmöglichkeiten man als Zollbeamter im gehobenen Dienst hat? Meine letzte Frage :Sie haben ja gemeint das es andere Möglichkeiten gäbe um in den höheren Dienst zu gelangen. Auf welcher Weise kann man das machen und geht es auch speziell als Zollbeamter oder müsste ich mich umorientieren?

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Lukas77177  10.09.2018, 21:34
@Doesenravioli

Gerne :) Freut mich ja, dass sie hilfreich für dich sind ;)

Also speziell zu Aufstiegsmöglichkeiten von Zollbeamten kann ich leider nichts sagen... Ich bin selbst Beamter in einer "normalen", allgemeinen Verwaltung - deswegen kenne ich mich mit dem Zoll leider nicht aus.

Generell ist es aber so, dass es eine freie, höherwertige Stelle geben muss und deine Beurteilungen sollten gut sein. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, dann hat man auf jeden Fall gute Aufstiegsmöglichkeiten.

Ja, neben einem Masterabschluss ist auch ein Aufstieg in den höheren Dienst durch eine sog. modulare Qualifizierung möglich. Diese modulare Qualifizierung dauert wesentlich kürzer als ein Masterstudium und ist auch deutlich leichter/einfacher. Also die modulare Qualifizierung hat auf jeden Fall viele Vorteile gegenüber einem Masterstudium.

Allerdings weiß ich leider nicht, ob die Möglichkeit auch für Zollbeamte besteht. In NRW in der "normalen" Allgemeinen Verwaltung ist das definitiv möglich, aber ob das im Zollbereich auch möglich ist, weiß ich leider nicht - dafür kenne ich mich wie gesagt zu wenig aus mit dem Zoll.

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Kann mir jemand sagen wie man als Beamter von der Besoldungsstufe A9 auf die höhere gelangt A10 .A11.A12... ?

Indem du befördert wirst. Die Beförderung ist in den meisten Bundesländern und dem Bund erst nach der Probezeit möglich (in der Regel 3 Jahre) und eine erneute erst 1 Jahr nach der letzten Beförderung. Wann du befördert wirst, hängt von vielen Faktoren ab.

Und wenn man dann aufgestiegen ist verdient man dann am Anfang wieder weniger und dann insgesamt am Ende wieder mehr?Nehmen wir an ich wäre in der Stufe A9 und in der letzten Erfahrungsstufe würde ich dann direkt in die A10 aufsteigen?

Nein, die Erfahrungsstufen haben mit der Beförderung nichts zu tun. Nach einer Beförderung verringert sich die Erfahrungsstufe auch nicht, sondern du bleibst in derselben Erfahrungsstufe nur in einem höheren Amt.

Meine letzte Frage kann man die Erhöhung des Gehalts irgendwie beschleunigen bei zB. mehr Einsatz und Fleiß oder gibt es dort das sogennante Leistungsprinzip nicht?

Durch mehr Einsatz wirst du u.U. schneller befördert. Ansonsten kann sich die Besoldung nur durch den Anstieg der Erfarungszeit (automatisch) oder durch Übernahme einer Tätigkeit, für die es besondere Zuschläge gibt, erhöhen. Ob es so etwas beim Zoll gibt, weiß ich nicht. Kann auch sein, dass der Zoll generell einen Zuschlag erhält. Außerdem gibt es natürlich regelmäßige Erhöhungen. Zumindest im Bund meist zeitgleich mit den Tariferhöhungen der Beschäftigten.

Doesenravioli 
Fragesteller
 09.09.2018, 01:07

Danke sehr :)

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Doesenravioli 
Fragesteller
 09.09.2018, 03:15
@Doesenravioli

Kann man mit Fachabitur überhaupt Zollbeamter im gehobenen Dienst werden?

Also darf ich das duale Studium machen und in den gehobenen Dienst eintreten?

Ich frage weil überall das Abitur verlangt wird.

Danke im Vorraus

MFG D.

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Die Eingangsstufe ist die Dauereinstellung , erhöhungen des Gehalt nach Tabelle !