Zieht die Fahrschule mich ab?
Guten Tag,
Ich hätte vor einen paar Tagen nun meine praktische Prüfung für das Motorrad gehabt. Ich habe mir für diesen Tag schon von der Schule frei genommen und schon die 146€ Prüfgebühr bezahlt.
Als ich dann etwa 10 Minuten zu früh ankam wurde mir erst in der Fahrschule mitgeteilt, dass meine Prüfung auf Grund des Wetters ausfällt. Ebenso habe ich(17) dann erst erfahren, dass die 146€ Prüfgebühr verfallen und ich sie zur nächsten Prüf-Möglichkeit im März erneut zahlen muss. Zu meinem Prüftermin habe ich auch nie etwas schriftliches bekommen, da es mit per Telefon mitgeteilt wurde.
Zunächst musste ich vor Ort direkt 95€ Zahlen, da mir gesagt wurde, dass die ausgefallene Prüfung als verpasst eingetragen werden muss, obwohl ich pünktlich da war.
Kann ich Irgendetwas tun um mein Geld zurück zu bekommen? Ich bin minderjährig und wohne nicht mehr zuhause (in der nähe). Dieses Geld so zum Fenster rausgeworfen zu haben könnte mich schließlich wirklich in schwierige Situationen bringen. Gerade weil mir die Konsequenzen davor nicht mitgeteilt wurden.
Hat jemand eine Idee?
9 Stimmen
Was steht denn diesbezüglich in dem Vertrag, den du mit der Fahrschule geschlossen hast?
nein, nichts dergleichen.
2 Antworten
Das klingt tatsächlich nach Abzocke.
Die Gebühr kann nicht eingehoben werden wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Du warst pünktlich, also hast du deine Pflicht eingehalten, die Fahrschule ist zur Rückzahlung verpflichtet, insbesondere da die Gebühr auch vom Amt mit Sicherheit nicht verrechnet wurde
wenn die Fahrschule, Prüfer die Prüfung absagt, hast du bezahlt und nimmst an der nächsten Prüfung teil. da kann nix verfallen, du bist daran keine Schuld.
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Der TÜV kann abweichende Regelungen mit den Fahrlehrerverbänden vereinbaren.
Ich finde spontan leider nur die Winterregelung von 2017/2018, die in Baden-Württemberg ausgehandelt wurde. Darin heißt es, dass die Fahrschüler drei Tage vorher angemeldet werden sollen. Ist dabei für den Prüfungstag schlechtes Wetter vorhergesagt, welches eine Prüfung nicht zulassen würde, trägt der Fahrschüler (verständlicherweise) das volle Kostenrisiko, wenn er auf gut Glück trotzdem antreten will. War die Vorhersage am Anmeldetag hingegen ausreichend gut, wird bei witterungsbedingtem Ausfall die Gebühr erstattet, da den Fahrschüler dann kein Verschulden trifft.