Zieht die Fahrschule mich ab?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Geht garnicht! 89%
Alles richtig von der Fahrschule. 11%
RedPanther  25.11.2022, 16:14

Was steht denn diesbezüglich in dem Vertrag, den du mit der Fahrschule geschlossen hast?

HardyHy123 
Fragesteller
 25.11.2022, 16:21

nein, nichts dergleichen.

2 Antworten

Geht garnicht!

Das klingt tatsächlich nach Abzocke.

Die Gebühr kann nicht eingehoben werden wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Du warst pünktlich, also hast du deine Pflicht eingehalten, die Fahrschule ist zur Rückzahlung verpflichtet, insbesondere da die Gebühr auch vom Amt mit Sicherheit nicht verrechnet wurde

Geht garnicht!

wenn die Fahrschule, Prüfer die Prüfung absagt, hast du bezahlt und nimmst an der nächsten Prüfung teil. da kann nix verfallen, du bist daran keine Schuld.

migebuff  25.11.2022, 18:03

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Der TÜV kann abweichende Regelungen mit den Fahrlehrerverbänden vereinbaren.

Ich finde spontan leider nur die Winterregelung von 2017/2018, die in Baden-Württemberg ausgehandelt wurde. Darin heißt es, dass die Fahrschüler drei Tage vorher angemeldet werden sollen. Ist dabei für den Prüfungstag schlechtes Wetter vorhergesagt, welches eine Prüfung nicht zulassen würde, trägt der Fahrschüler (verständlicherweise) das volle Kostenrisiko, wenn er auf gut Glück trotzdem antreten will. War die Vorhersage am Anmeldetag hingegen ausreichend gut, wird bei witterungsbedingtem Ausfall die Gebühr erstattet, da den Fahrschüler dann kein Verschulden trifft.

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2017/oktober-2017/id-2017-10-649-motorradpruefung-bei-schnee-und-eis-winterregelung-2017-2018.html

0